Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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kompetenz der Departemente in der Terminierung der Reformen erweitert und damit die Programmumsetzung flexibilisiert. Zweitens hat er die Aufgabenüberprüfung und das im September 2009 initiierte Konsolidierungsprogramm KOP 11/13 konzeptionell aneinander und teilweise ineinander gefügt: Verbunden sind die beiden Programme zum einen durch die gemeinsame Planung und Traktandierung in der Vernehmlassungsphase (vgl. Teil III des Berichts).

Zum andern hat der Bundesrat am 24. Februar 2010 die Massnahmen der Aufgabenüberprüfung festgelegt und dabei eine Umsetzung in zwei Geschwindigkeiten beschlossen:

Rasch wirksame Massnahmen der Aufgabenüberprüfung, die sich ohne bzw. mit geringem gesetzgeberischen Aufwand ergreifen lassen, werden im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011-13 umgesetzt. Unter diesen Massnahmen befindet sich kleinerer und mittlerer Aufgabenverzicht, die Priorisierung von Investitionen und Investitionsbeiträgen, Kürzungen von Subventionen und auch einfachere Aufgabenreformen, die Gesetzesrevisionen erfordern werden.

Ein Paket von knapp 30 Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung ist Gegenstand des vorliegenden Berichts. Es soll losgelöst vom KOP 11/13 umgesetzt werden. Die Massnahmen sind vorwiegend komplexerer Art und müssen dem Parlament grösstenteils in eigenen Vorlagen unterbreitet werden. Der Bundesrat hat die federführenden Departemente beauftragt, die notwendigen Vorbereitungsarbeiten in Angriff zu nehmen. Mit Ausnahme der Landwirtschaft sind alle grösseren Aufgabengebiete von diesem zweiten AÜP-Paket betroffen. Ins Gewicht fallen insbesondere die folgenden Massnahmen:

 In der Sozialen Wohlfahrt soll im Rahmen der 12. AHV-Revision eine umfassende Ren-

tenreform in Angriff genommen werden. Verschiedene Reformen sind zudem bei der Invalidenversicherung geplant oder bereits eingeleitet.

 Beim Verkehr kommt eine allfällige Anpassung des Nationalstrassen-Netzbeschlusses nur

in Frage, wenn sie für den Bund haushaltneutral umgesetzt werden kann. Das UVEK will zudem die Möglichkeit einer stärkeren Verursacherfinanzierung prüfen. Daneben sucht es nach Effizienzsteigerungsmassnahmen im öffentlichen Verkehr und nach einem neuen Finanzierungssystem für die Schieneninfrastruktur, das die Verfügbarkeit von Ressourcen für Betrieb und Unterhalt einerseits und Erweiterungsinvestitionen andererseits wieder ins Gleichgewicht bringt.

 Im Bereich der Bildung und Forschung soll unter Federführung des EDI nach Priorisierun-

gen in der Ressortforschung gesucht werden. Daneben berät das Parlament das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, das eine wichtige Grundlage für eine Konsolidierung der Hochschullandschaft bildet.

 In der Landesverteidigung ist auf der Grundlage des sicherheitspolitischen Berichts die

Weiterentwicklung der Armee voranzutreiben, die ebenfalls mittelfristig zu einer Entlastung des Bundeshaushalts beitragen soll.

 Die Landwirtschaftspolitik unterliegt einem anhaltenden Reformprozess. Sie wird ausser-

dem von den kurzfristigen AÜP-Massnahmen im KOP 11/13 betroffen, so dass sich der Bundesrat dazu entschieden hat, in diesem Bereich keine zusätzlichen Massnahmen vorzusehen. Berücksichtigt wurde in diesem Zusammenhang auch, dass bereits eine Reform der Direktzahlungen in Vorbereitung ist.

 Im Bereich der Beziehungen zum Ausland soll unter Federführung des EDA eine Reorgani-

sation und Optimierung des schweizerischen Aussennetzes in Angriff genommen werden. Hinzu kommt der laufende Konzentrationsprozess in der Entwicklungszusammenarbeit.