Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Teil II – Reformen nach Aufgabenbereichen

In den nachfolgenden Abschnitten 1 bis 17 werden die verschiedenen Reformen dargestellt. Die einzelnen Abschnitte folgen den Aufgabengebieten des Aufgabenportfolios des Bundes (mit feinerer Auflösung der Bereiche Beziehungen zum Ausland, Soziale Wohlfahrt sowie Wirtschaft) und sind wie folgt aufgebaut: Nach einer tabellarischen Darstellung der finanziellen Eckwerte, welche die Ausgabenanteile innerhalb des Aufgabengebiets im Referenzjahr 20081 sowie das Wachstumsziel 2008-15 des Bundesrats aufzeigen, werden die wichtigsten Reformfelder knapp umrissen.

Anschliessend werden die im Rahmen der Aufgabenüberprüfung umzusetzenden Reformen umschrieben, wobei die Massnahmen gegliedert nach Umsetzungsgefäss (im Rahmen des Konsolidierungsprogramms oder im Rahmen separater Vorlagen) aufgeführt werden.

1. Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen

Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.

(in Mio.) 2008-2015

Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen* 2'288 100% 0.9 %

* ohne Legislative und EFK

1.1 Kontext Aufgabenbereich

Der Aufgabenbereich besteht im Wesentlichen aus den Teilaufgaben Behörden (Parlamentsdienste, Finanzkontrolle, Bundesrat), Führungsunterstützung (Generalsekretariate und Bundeskanzlei), Finanzielle Voraussetzungen (Finanzen, Steuern, Zoll ohne Grenzkontrollen),

interne Dienstleistungen (Personal, Informatik, Bauten und Logistik) sowie der Datenerfassung und -aufbereitung (Statistik, Meteorologie, Topographie). In der Teilaufgabe «Behörden»

haben sich die Parlamentsdienste und die Finanzkontrolle entschlossen, nicht an der Aufgabenüberprüfung teilzunehmen.

Der Bereich Institutionelle und finanzielle Auswirkungen umfasst vorwiegend Tätigkeiten,

welche als Vorleistungen für die Erfüllung der eigentlichen Bundesaufgaben dienen. Grundlegende Aufgabenverzichte und -reduktionen sind nur möglich, wenn auch auf die primären Aufgaben verzichtet wird. Einsparpotentiale sind daher in diesem Aufgabenbereich eher mit Effizienzsteigerungen aus organisatorischen und prozessualen Optimierungen als mit grundlegenden Aufgabenreformen zu erzielen. Entsprechende Bedeutung kommt deshalb der Ende 2007 abgeschlossenen Verwaltungsreform zu: Diese hatte die Stärkung der politischen Füh-

1 2008 ist das Ausgangsjahr des Betrachtungszeitraums, für den die Wachstumsziele der AÜP festgelegt wurden. Dabei erfolgt die Steuerung der Ausgabenentwicklung anhand der Planwerte von Voranschlag und Finanzplan im Zieljahr und im Ausgangsjahr. Erst für eine abschliessende Evaluation der Zielerreichung wird die Staatsrechnung massgebend. Kommt dabei der Ausgangswert der Staatsrechnung 2008 unter den ursprünglichen Ausgangswert (Finanzplan 2008) zu liegen und ist dieser Rückgang auf die Umsetzung von Massnahmen der Aufgabenüberprüfung zurückzuführen, dann werden die Zielausgaben im Jahr 2015 im Mass der erbrachten Entlastung erhöht.