Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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Projekte zur Marktliberalisierung anstehen, im Bereich Bildung und Forschung, wo das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Hochschulbereich (HFKG) die Struktur und Effizienz des Bildungsangebots wesentlich prägt, oder in der Entwicklungszusammenarbeit, wo die thematische und geografische Konzentration der Prozesse weiter vorangetrieben wird.

Effizienz- und Effektivitätsgewinne: Verschiedene Massnahmen fokussieren auf eine

Optimierung der Aufgabenerfüllung; bestehende Leistungen sollen effektiver und wirtschaftlicher erbracht werden, indem Synergiepotentiale genutzt und Verfahren vereinfacht bzw. modernisiert werden. Als Beispiele zu erwähnen sind hier die Optimierung des Schweizer Aussennetzes (Beziehungen zum Ausland), die Modernisierung des IT-

Systems in der Steuererhebung im Rahmen des Programms INSIEME sowie die Zentralisierung der Leistungserbringer im IKT-Bereich (institutionelle und finanzielle Voraussetzungen) oder auch die Gesamtschau der Grenzwachtkorps-Leistungen mit Blick auf die Stabilisierung der Bestände (Ordnung und öffentliche Sicherheit).

 Sodann werden vier Auslagerungen geprüft, die ebenfalls dem Ziel einer wirksameren

Aufgabenerfüllung verpflichtet sind. Diese Vorhaben betreffen das Bundesamt für Metrologie metas, das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung SIR, das Bundesamt für Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz sowie die Aufgabe der Luftfahrtaufsicht.

 Zum Reformtyp Aufgabenentflechtung Bund-Kantone schliesslich kann die Massnahme

zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz gezählt werden. Bei solchen Massnahmen gilt der Grundsatz der Kostenneutralität für Bund und Kantone. Dabei sollen sich Einsparungen aus Effizienzsteigerungen ergeben, reine Lastenverschiebungen müssen hingegen kompensiert werden. Für den Bund kommt daher die Erweiterung des Nationalstrassennetzes nur in Frage, wenn die Mehraufwendungen für Betrieb und Unterhalt durch Kürzungen bei Beiträgen des Bundes an die Kantone gegenfinanziert werden und für den Ausbau der übernommenen Strassen die Mineralölsteuer erhöht werden kann.

Gesamthaft darf festgestellt werden, dass in allen fünf Grundstrategien der Aufgabenüberprüfung Reformen entwickelt und vorgelegt werden.

Haushaltentlastung und Auswirkungen auf das Prioritätenprofil

Aus heutiger Sicht können mit der Aufgabenüberprüfung jährliche Haushaltverbesserungen in der Grössenordnung von 1.9 Milliarden erzielt werden. Dabei entfallen gut 600 Millionen auf rasch wirkende Massnahmen, die im Rahmen des KOP 11/13 umgesetzt werden.

Knapp die Hälfte der Haushaltverbesserungen entfallen auf eine quantifizierbare Entlastung gegenüber dem aktuellen Finanzplan. Bei der anderen Hälfte handelt es sich um Reformen, mit denen drohende Mehrbelastungen vermieden werden. Dies gilt beispielsweise für die haushaltsneutrale Umsetzung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz oder für die Reform in der Altersversicherung.

Während die Entlastungswirkung der im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzenden Massnahmen relativ genau angegeben werden kann, handelt es sich bei den Zahlen zu den separat umzusetzenden Massnahmen erst um grobe Schätzungen, die mit einiger Unsicherheit verbunden sind: Zum einen hängen die geschätzten Einsparungen von der konkreten, noch festzulegenden Ausgestaltung der einzelnen Reformen ab, zum andern lässt der Projektstand verschiedener Massnahmen eine genauere Bezifferung der Entlastung noch nicht zu.