Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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16. Wirtschaft (ohne Energie/Forstwirtschaft)
Aufgaben Voranschlag 2008 Anteil Zielwachstum p.a.
(in Mio.) 2008-2015 Wirtschaftsordnung 172 56%
Standortförderung, Regionalpolitik,
wirtschaftliche Landesversorgung 136 44%
insgesamt 308 100% 0.5 %
16.1 Kontext Aufgabenbereich
Die unter Wirtschaftsordnung subsumierten Aufgaben der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht (Finanzmarktaufsicht, Post- und Fernmeldewesen, Wettbewerbsordnung und Konsumentenschutz, Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerschutz, Spielbankenordnung) schaffen die für den Erhalt und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz notwendigen Rahmenbedingungen. Sie machen mit 56 Prozent etwas mehr als die Hälfte des Aufgabenbereichs aus.
Standortförderung und Regionalpolitik (rund 42 % des Aufgabenbereichs) wirken auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bzw. von einzelnen Regionen der Schweiz hin. Im Rahmen seines breit gefächerten Förderinstrumentariums sichert der Bund auch Bürgschaften ab für kleine und mittlere Unternehmen, um diesen die Kreditaufnahme zu erleichtern.
Rund 2 Prozent der Ausgaben im Aufgabenbereich entfallen schliesslich auf die wirtschaftliche Landesversorgung und sollen in Mangellagen die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherstellen.
Jüngere Reformprojekte
Im Bereich der Wirtschaftsordnung sind in jüngerer Vergangenheit verschiedene Reformen umgesetzt bzw. in die Wege geleitet worden, die mit der Liberalisierung von Märkten und der Auslagerung von Aufgaben der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht einen effektiveren und effizienteren Mitteleinsatz anstreben. So wurden u.a. mit dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht auf Anfang 2009 die drei Behörden Bundesamt für Privatversicherungen, Eidgenössische Bankenkommission und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt und damit die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen, Börsen und Effektenhändler sowie weitere Finanzintermediäre in einer integrierten Behörde zusammengefasst. Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Die Finanzmarktaufsicht hat die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und wird über Gebühren der Beaufsichtigten finanziert. Seit 2009 werden damit Einnahmen und Ausgaben der Finanzmarktaufsicht nicht mehr im Bundeshaushalt aufgeführt. Hingegen wird unter der Aufgabe Wirtschaftsordnung (Finanzmarktordung) ab dem Voranschlag 2011 ein Teil der Ausgaben des neu geschaffenen Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen erscheinen.