Bericht Aufgabenüberprüfung

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten

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16.2 Mittelfristige Reformen und Massnahmen AÜP

16.2.1 Auslagerung des Bundesamtes für Metrologie (metas)

Das Bundesamt für Metrologie (METAS) realisiert und vermittelt durch Kalibrierungen und Eichungen international abgestimmte und anerkannte Masseinheiten in der erforderlichen Genauigkeit. Es beaufsichtigt die Verwendung von Messmitteln in den Bereichen Handel,

Verkehr, öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Das METAS überwacht den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen durch die Kantone und die ermächtigten Eichstellen. Es stützt seine Tätigkeiten auf Artikel 125 BV und das Bundesgesetz über das Messwesen (SR 941.20) ab.

Eine Überprüfung gemäss Aufgabentypologie des Corporate-Governance-Berichts zeigt, dass das METAS zur Hauptsache Dienstleistungen mit Monopolcharakter erbringt (Weitergabe von Masseinheiten an Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft). Die Kunden sind aber frei, diese Leistungen auch im Ausland zu beziehen. Hoheitliche Leistungen bzw. Tätigkeiten im Bereich der Politikvorbereitung stehen bei METAS nicht im Vordergrund. Aufgaben, Strukturen und Herausforderungen des METAS werden deshalb im Wesentlichen durch den Markt und nicht durch die Politik gesteuert.

Dabei ist insbesondere die Tatsache zu beachten, dass in der Einheitenweitergabe (Kalibrierungen) und in der Konformitätsbewertung ausländische Metrologieinstitute das METAS auf dem Heimmarkt bereits heute konkurrenzieren. Das METAS verfügt über wissenschaftlich, technologisch und organisatorisch leistungsfähige und international konkurrenzfähige Strukturen. Die hohe metrologische Kompetenz und Wirkungsorientierung sind international anerkannt und werden von der Kundschaft geschätzt. Die erwähnten Herausforderungen machen für das METAS einerseits eine Organisationsform, die unternehmerischen Handlungsspielraum zulässt, und andererseits doch eine sichtbare Anbindung an den Staat nötig. Durch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung und damit dem Wechsel zur dezentralen Bundesverwaltung kann beides erreicht und die marktwirtschaftliche Ausrichtung von METAS verstärkt werden.

Rechtliche Anpassungen Bundesgesetz über das Messwesen (SR 941.20)

Meilensteine Umsetzung  Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens: 1. Hälfte

2010

 Verabschiedung von Botschaft und Gesetzesentwurf ans Parlament: 2. Hälfte 2010

 Haushaltentlastung (in Mio.) 2011 2012 2013 20142015

n.q. n.q. n.q.

16.3 Im Rahmen des KOP 11/13 umzusetzende Massnahmen

Botschaft Entlastungswirkung (in Mio.) Massnahme

KOP Ziffer 2011 2012 2013 20142015

Verzicht auf Beitrag an die Beratungsstelle Tourismusverband 2.2.22 0.1 0.1 0.1 0.1 0.1 Verzicht auf die Gewährung von Bürgschaften in Berggebieten 2.2.31 1.8 1.9 2.0 2.4 2.5