Bericht Aufgabenüberprüfung
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 51 Seiten
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Teil III – Würdigung und Ausblick
Wie in Teil I dargelegt, soll die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung in zwei Geschwindigkeiten erfolgen: Ein erstes Teilpaket von rund 50 rasch wirkenden Massnahmen ist zur Umsetzung im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011-13 vorgesehen. Mit dem vorliegenden Bericht zur Umsetzungsplanung wird das zweite Teilpaket – bestehend aus 30 tiefer greifenden und mit grösserem Planungshorizont umzusetzenden Reformen – unterbreitet. Das Gesamtpaket der AÜP-Massnahmen wird nachfolgend nach Art der Reformstossrichtung, Umfang und Auswirkung auf das Prioritätenprofil der Aufgabengebiete gewürdigt.
Reformstossrichtungen
Konzeptionell basiert die Aufgabenüberprüfung auf dem Portfolio-Ansatz zur strategischen Unternehmensführung: Mit Hilfe von fünf Überprüfungsportfolios8 hat der Bundesrat jede der 43 Aufgaben auf mögliche Aufgabenverzichte und -reduktionen überprüft und untersucht,
inwieweit mit Effizienz- und Effektivitätssteigerungen oder auch der Generierung von Drittmitteln eine Entlastung des Bundeshaushalts erzielt werden kann. Ebenfalls zur Diskussion standen Optimierungen in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Auslagerung von Bundesaufgaben. Entsprechend lassen sich die mit dem vorliegenden Bericht präsentierten Massnahmen diesen fünf Reformtypen zuordnen:
Aufgabenverzichte und Reduktionen: Verschiedene Massnahmen zielen darauf ab, das
heutige Ausgabenniveau mit Aufgabenverzichten oder mit der zeitlichen Erstreckung von Investitionen zu senken. Ebenso sollen künftige Mehrbelastungen vermieden werden, indem auf die Ausweitung bestehender oder auf neue Aufgaben verzichtet wird. Dazu zählen beispielsweise die Priorisierungen bei der Umsetzung von Baunormen im öffentlichen Verkehr, die Überprüfung und Fokussierung der strategischen Ausrichtung in der Ressortforschung (Bildung und Forschung), die haushaltneutrale Umsetzung der Aktionspläne Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (Energie/Forstwirtschaft) oder der Verzicht auf die finanzielle Unterstützung neuer Abwasseranlagen (Umwelt). Kleinere Verzichte sind sodann mit der Stabilisierung des J+S-Angebots (Kultur und Freizeit) oder mit der Reduktion der ausserparlamentarischen Kommissionen (Behörden) geplant. Schliesslich werden im Rahmen der Überprüfung der Ruhestandsregelung bei besonderen Personalkategorien oder mit der Straffung des Immobilienportfolios bei den zivilen Bauten auch im Eigenbereich des Bundes Reduktions- und Verzichtsmassnahmen in Aussicht genommen.
Grundlegende Strukturreformen sind in allen grossen Aufgabengebieten vorgesehen: So
soll in der Sozialen Wohlfahrt die Frage der Gewährleistung nachhaltiger finanzieller Stabilität der AHV im Rahmen einer umfassenden Rentenreform angegangen werden.
Gleichzeitig wird eine Neureglung des Bundesbeitrags vorgeschlagen. Tiefer greifende Reformen sind sodann geplant mit der Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik (militärische Landesverteidigung) oder im Rahmen von Massnahmen für eine stärkere Verursacherfinanzierung im öffentlichen Verkehr. In einzelnen Aufgabengebieten, wo Erneuerungsprozesse bereits in Gang, über weite Strecken vorgezeichnet oder mit Dritten zu gestalten sind, hat der Bundesrat auf zusätzliche Reformen verzichtet: Dies ist der Fall in der Agrarpolitik, wo mit den Agrarfreihandelsabkommen (EU, WTO/Doha) umfassende
8 http://www.efv.admin.ch/d/downloads/finanzpolitik_grundlagen/a_schwerpunkte/Pruef-Portfolios_Aufgabenueberpuefung.pdf