Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

Volatilität der Beiträge des Ressourcenausgleichs

Die Berechnungen zeigen, dass der Ressourcenausgleich in den ersten drei Referenzjahren des neuen Finanzausgleichs keine unerwartet starken Schwankungen aufwies. Zwar verzeichnete der Kanton Zug mit einer jährlichen Veränderung seines Ressourcenindex von fast 11 Punkten eine überdurchschnittlich starke Zunahme. Die daraus resultierenden Ausgleichszahlungen pro Einwohner und in Prozent der Steuereinnahmen weisen denn auch überdurchschnittlich starke Veränderungen auf. Insgesamt sind jedoch die Veränderungen der Ausgleichszahlungen etwas tiefer, als aufgrund von Simulationen in der dritten NFA-Botschaft zu erwarten war. Ausserdem fallen die Veränderungen der Ausgleichszahlungen in Relation zu den eigenen Steuereinnahmen in sämtlichen Kantonen tiefer aus als die durchschnittlichen jährlichen Veränderungsraten der Steuereinnahmen selbst. Der Bundesrat erachtet deshalb die Schwankungen bei den Ausgleichszahlungen für die Kantone als tragbar.

Zielerreichung des Finanzausgleichs

Die vorliegende Wirkungsanalyse zeigt, dass der Finanzausgleich in der Berichtsperiode die angestrebten Ziele weitgehend erreichte. Folgende Elemente tragen dazu bei:

• Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Durch den Übergang zur NFA konnten die

zweckgebundenen Transfers zwischen dem Bund und den Kantonen stark reduziert werden. So lagen die zweckgebundenen Transfers zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 um 4,8 Milliarden Franken oder 35 Prozent unter dem Vorjahreswert. Die zweckfreien Transfers des Bundes an die Kantone verzeichneten hingegen eine Zunahme um 1,4 Milliarden Franken oder 28 Prozent. Durch diese Entwicklungen wurde die kantonale Finanzautonomie deutlich gestärkt. So bedeutet der Rückgang des Transfervolumens zwischen Bund und Kantonen, dass die Kantone als Folge der NFA mehr Aufgaben in eigener finanzieller Verantwortung wahrnehmen. Dank grösserem Anteil der zweckfreien Transfers am verbleibenden Transfervolumen besitzen die Kantone grundsätzlich mehr ungebundene Mittel besitzen als vor dem Inkrafttreten der NFA.

• Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit: Aufgrund der Da-

tenlage lässt sich die Erreichung dieses Ziels nur mit Einschränkungen beurteilen. So beziehen sich die bisher vorhandenen Daten zum Ressourcenpotenzial auf die Bemessungsjahre 2003-06 und geben somit noch die Entwicklung vor der NFA wieder. Es ist deshalb zurzeit nicht möglich, Aussagen über den Einfluss des neuen Finanzausgleichs auf die Entwicklung der Unterschiede beim Ressourcenpotenzial zu machen. Die Analysen haben zwar gezeigt, dass sich die Differenz zwischen dem höchsten und tiefsten Indexwert vor den Ausgleichszahlungen über die Jahre 2008 – 2010 vergrössert hat. Diese Zunahme war jedoch wegen des erwähnten zeitlichen Rückstands bei den Daten nicht eine Folge der NFA. Es lässt sich aber zeigen, dass durch die Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich die Zunahme der Disparitäten geringer ausfiel.

• Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internati-

onalen Verhältnis: Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Kantone ist sowohl bei den Unternehmenssteuern als auch bei den Einkommensteuern nach wie vor hoch. Des Weiteren konnten die ressourcenstarken Kantone trotz der finanziellen Belastung durch den neuen Finanzausgleich ihre Steuerbelastung weiter senken oder zumindest halten. Das Ziel, national und international wettbewerbsfähige Steuersätze zu erhalten, wurde somit vollumfänglich erreicht.

• Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Es ist zu

berücksichtigen, dass es sich hierbei explizit um eine Zielgrösse, und nicht um eine garantierte Mindestausstattung handelt. Die gemäss Artikel 6 FiLaG anzustrebende mi-