Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

nimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde in den Jahren 2008 und 2009 von sämtlichen Kantonen erreicht. Im Jahr 2010 blieben nur die Kantone Uri und Wallis nach erfolgtem Ressourcen- und Härteausgleich knapp unterhalb der 85-Prozent-Marke. Der Ressourcenindex des Kantons Jura lag nach Ressourcenausgleich ebenfalls unter 85 Punkten. Da aber gemäss Art. 19 Abs. 8 FiLaG auch die Leistungen aus dem Härteausgleich zu berücksichtigen sind, erreichte der Kanton im Jahr 2010 das Mindestausstattungsziel. Die Beiträge des Ressourcenausgleichs erwiesen sich deshalb auch im Hinblick auf dieses Ziel als angemessen.

• Ausgleich von übermässigen geografisch-topografischen und soziodemografischen

Belastungen: Beim Lastenausgleich wurden die Resultate, wie sie in der 3. NFA-Botschaft dargelegt worden sind, bestätigt, wonach mit der heute gleich hohen Dotation für den GLA und SLA die Sonderlasten unterschiedlich ausgeglichen werden. Gemäss den aktualisierten Berechungen des Büros Ecoplan sind 28 Prozent der Sonderlasten auf geografisch-topografische Faktoren, 33 Prozent auf Faktoren der Bevölkerungsstruktur und 39 Prozent auf Faktoren der Kernstädte zurückzuführen. Durch den Lastenausgleich des Bundes werden im Durchschnitt 12 Prozent der ermittelten Sonderlasten abgegolten, wobei der Deckungsgrad bei den geografisch-topografischen Sonderlasten 22 Prozent, bei den Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur 12 Prozent und bei den Sonderlasten der Kernstädte 5 Prozent beträgt.

• Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs: Mit der Inter-

kantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) haben die Kantone die erforderliche Grundlage für die Umsetzung und Entwicklung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich geschaffen. Aufgrund der noch nicht vorhandenen statistischen Daten sind jedoch zahlenmässige Aussagen über den interkantonalen Lastenausgleich zurzeit nicht möglich. Qualitative Auswertungen zeigen jedoch, dass die mit der NFA angestrebte Verstärkung der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich im Gang ist. In zwei der in Art. 48a BV genannten Schlüsselbereiche, der Spitzenmedizin und den Institutionen für die Eingliederung und Betreuung von Invaliden wurden entsprechende Vertragswerke von allen Kantonen ratifiziert. Ausserdem ist am 1. Januar 2010 mit der Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug und Uri eine erste Vereinbarung zum interregionalen Kulturlastenausgleich in Kraft getreten.

Analyse des Übergangs zur NFA

Die vorgezogene Überprüfung der Haushaltsneutralität beim Übergang zur NFA hat ergeben, dass die Kantone im Vergleich zu den Annahmen gemäss 3. NFA-Botschaft um 100 Millionen Franken belastet wurden (Entlastung Bund 47 Mio. Franken, Sozialversicherungen 53 Mio. Franken). Was die Folgerungen aus dieser Abweichung betrifft, qualifiziert der Bundesrat diese nicht als eine grössere Abweichung von der Haushaltsneutralität im Sinne des entsprechenden Passus' in der dritten NFA-Botschaft. So beträgt die Abweichung im Verhältnis zur in der dritten NFA-Botschaft errechneten Dotierung der Ausgleichsgefässe (2,5 Milliarden Franken) lediglich 4 Prozent. Auch die Abweichungen bei den einzelnen Positionen der Aufgabenentflechtung fielen mit durchschnittlich weniger als 6 Prozent der ursprünglich geplanten Lastenverschiebungen bzw. weniger als 5 Prozent, wenn Sonderfaktoren ausgeklammert werden, gering aus. Demzufolge möchte er keine strukturelle und temporäre Anpassung der Ausgleichszahlungen vornehmen und die Beiträge nach der geltenden Methode gemäss der Entwicklung des Ressourcenpotenzials fortschreiben. Die Kantone vertreten diesbezüglich eine abweichende Meinung: Der vertikale Ressourcenausgleich sei permanent um 100 Millionen Franken zu erhöhen und in der nächsten Vierjahresperiode sei als Kompensation der viermal 100 Millionen Franken, welche den Kantonen in der laufenden Vierjahresperiode entgangen sind bzw. entgehen, zusätzlich eine temporäre Erhöhung der Dotierung vorzusehen. Die Vertreter der Stadtkantone plädieren im Übrigen dafür, mit dem Kompensationsbe-