Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
trag ausschliesslich den soziodemografischen Lastenausgleich aufzustocken, um so die Sonderlasten etwas besser abzubilden, ohne dabei die Gebirgskantone zu belasten.
Weitere Analysen betreffen die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Möglich waren erste Befunde zu den finanziell und politisch bedeutsamen Entflechtungen in den Bereichen Nationalstrassen und Behinderteninstitutionen sowie zu den Programmvereinbarungen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der NFA können aufgrund der Datenlage erst im zweiten Wirksamkeitsbericht ermittelt werden.
Bei den Nationalstrassen geht das ASTRA im Rahmen einer Zwischenbilanz von Effizienz- und Effektivitätsgewinnen im Jahr 2008 von 120 bis 205 Millionen Franken aus. Diese beziehen sich hauptsächlich auf tiefere Preise beim betrieblichen Unterhalt und auf Optimierungen auf Projektebene (Verzicht auf "nice to have"-Elemente bei Investitionen). Noch nicht beziffert werden können Effizienz- und Effektivitätsgewinne dank einer besseren Beschaffungspraxis, dank der Harmonisierung der Instandsetzungsintervalle und durch die Reorganisation der Bauherrenaufgaben.
Bei den Behinderteninstitutionen, den Sonderschulen sowie der Betagten- und Behindertenhilfe (Spitex) ist in den ersten drei Jahren nach dem Übergang zur NFA insbesondere die Umsetzung der BV-Übergangsbestimmungen (Art. 197 Ziff. 3-5 BV) von Interesse. Diese fordern, dass die bisherigen Leistungen der Sozialversicherungen des Bundes bis zum Inkrafttreten kantonaler Konzepte bzw. Finanzierungsregeln aufrecht erhalten werden müssen. Dem Bundesrat sind keine Klagen seitens von Institutionen bekannt, wonach die BV-Übergangsbestimmungen von den Kantonen nicht eingehalten worden seien. Wie eine von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) durchgeführte Umfrage zeigt (vgl. Anhang E), kann aufgrund der erwähnten dreijährigen Übergangsfristen eine definitive kantonale Neuregelung frühestens ab 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden. In allen Kantonen sind die Arbeiten an den dazu erforderlichen kantonalen Konzepten im Gang, wobei im Bereich der Behinderteninstitutionen eine intensive interkantonale Zusammenarbeit stattfindet.
Bei den Programmvereinbarungen können die ersten Erfahrungen mit dem neuen Instrument als zufriedenstellend erachtet werden. Es gilt jedoch, Anfangsschwierigkeiten auszumerzen. So hat die Eidg. Finanzkontrolle im Rahmen einer Querschnittsprüfung festgehalten, dass zwar die Umsetzung der Programmvereinbarungen bzw. die Einführung von Pauschalen an Stelle von Einzelsubventionen grundsätzlich auf Kurs ist, der Realisierungsgrad sich jedoch je nach Amt bzw. Aufgabenstellung unterschiedlich präsentiert. Um den Erfahrungsaustausch zu erleichtern und zu fördern, wird die EFV eine entsprechende Informationsplattform einrichten, an der sich alle interessierten Fachämter beteiligen werden.
Vorwirkungen der NFA
Aus einer bei den Kantonen durchgeführten Umfrage zu kantonalen Steuergesetzrevisionen kann gefolgert werden, dass auch nach Einführung der NFA die ressourcenstarken Kantone in der Lage sind, in ähnlichem Ausmass wie die ressourcenschwachen Kantone am Steuerwettbewerb zu partizipieren. Dieser Befund wird auch durch eine Untersuchung der Entwicklung der Steuerbelastung im internationalen Vergleich gestützt. Aufgrund der vorliegenden Daten wäre es allerdings nicht statthaft, eine durch die NFA hervorgerufene Trendumkehr in Richtung verringerter Steuerbelastungsunterschiede zu diagnostizieren. Dafür ist der Beobachtungszeitraum zu kurz. Auch aus dieser Optik drängt sich für die kommende Beitragsperiode keine Erhöhung bzw. Reduktion des Ressourcenausgleichs auf.
Massnahmen für die kommende Vierjahresperiode 2012-15
Die durchgeführten Überprüfungen zur Erreichung der Ziele von Art. 2 FiLaG zeigen, dass sich beim Ressourcenausgleich keine wesentlichen Änderungen aufdrängen. Deshalb emp-