Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

kann der Wirksamkeitsbericht die Überprüfung der Bemessungsgrundlagen des Finanzausgleichs empfehlen.

Der vorliegende erste Wirksamkeitsbericht umfasst die Periode 2008 – 2011. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass seine Ausarbeitung angesichts der einzuhaltenden Terminabfolge (Durchführung einer dreimonatigen Vernehmlassung, Auswertung, Erarbeitung der bundesrätlichen Botschaft sowie parlamentarische Beratungen) bereits im Frühjahr 2010 erfolgen musste. Damit war der Beobachtungszeitraum relativ kurz, so dass eine umfassende Analyse namentlich über die Zielerreichung des Finanzausgleichs nur bedingt möglich war. Die wesentlichen Berichtsinhalte und Analysen sowie die Empfehlungen im Hinblick auf die neue Vierjahresperiode 2012-15 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Vollzug des Bundesgesetzes über den Finanzausgleich

Mit der NFA wurden die Grundlagen zur Berechnung der Ausgleichszahlungen vollständig überholt. Für den vertikalen und horizontalen Ressourcenausgleich wird auf das Ressourcenpotenzial abgestützt, d.h. auf die fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen. Um das Ressourcenpotenzial der einzelnen Kantone möglichst genau zu eruieren, ist die Erhebung von zahlreichen kantonalen Daten erforderlich. Die Grössenordnung der Zahlungsströme beim Ressourcenausgleich erfordert dabei eine hohe Präzision, sind doch eine grosse Datenmenge, sowie eine hohe Komplexität zu bewältigen. Somit kommt beim Vollzug des FiLaG der Erhebung der entsprechenden Basisdaten und der damit einhergehenden Qualitätssicherung und -kontrolle eine zentrale Rolle zu.

Es zeigt sich, dass sich die Datenqualität und -sicherheit seit Einführung der NFA kontinuierlich verbessert haben. Dennoch sind noch nicht alle Schwachstellen ausgemerzt worden. Die Prozesse sind adäquat abzubilden und die Verantwortlichen der kantonalen Steuerämter systematisch in die Datenaufbereitung einzubeziehen. Im Weiteren sind Rollen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen und die zu beachtenden Zeitachsen von allen Akteuren präzis einzuhalten.

Weitere bereits eingeleitete Verbesserungsmassnahmen betreffen den Erlass von Weisungen des EFD vom 19. Dezember 20082, den Fahrplan des jährlichen Datenaufbereitungsprozesses, das Informatikprogramm zur Berechnung der Ausgleichszahlungen und verstärkte Plausibilisierungen. Diese und weitere Massnahmen sollen im Lichte der gesammelten Erfahrungen dazu beitragen, das Fehlerpotenzial in der gesamten Erfassungs- und Berechnungskette namentlich des Ressourcenausgleichs auf ein Minimum zu reduzieren.

Unbefriedigend ist die aktuelle Situation bezüglich der Handhabung nachträglich entdeckter Fehler im Bereich des Ressourcen- oder Lastenausgleichs. Wir unterbreiten dazu einen konkreten Vorschlag, um für die neue Vierjahresperiode im FiLaG eine gesetzliche Grundlage für ähnlich gelagerte Fälle zu schaffen. Demnach sollen fehlerhafte Ausgleichszahlungen nur dann rückwirkend berichtigt werden, wenn der Fehler für einen Kanton mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist und wenn er innerhalb von zwei Jahren nach der Auszahlung der betroffenen Beiträge entdeckt bzw. geltend gemacht wird.

2 Weisung über die Erhebung und Lieferung der erforderlichen Daten durch die Kantone und Weisung über die durch die ESTV, das BFS und die EFV vorzunehmende Verarbeitung der Daten zur Berechnung der Ressourcen- und Lastenausgleichsindices. Vgl. hierzu Ziffer 3.1, Fussnote 21.