Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
fiehlt der Bundesrat für den Ressourcenausgleich im Hinblick auf die neue Vierjahresperiode eine Fortschreibung der Ausgleichsbeträge nach der geltenden Methode gemäss der Entwicklung des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone (Betrag für den horizontalen Ressourcenausgleich) bzw. des Ressourcenpotenzials sämtlicher Kantone (Betrag für den vertikalen Ressourcenausgleich). Anders beurteilen dies die ressourcenstarken Kantone. Sie beantragen dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone an den horizontalen Ressourcenausgleich von heute rund 70 Prozent auf 2/3 des Bundesbeitrages gesenkt wird.
Bei der Dotierung des Lastenausgleichs spricht sich der Bundesrat für die Beibehaltung der bisherigen Aufteilung aus (50 % GLA; 50 % SLA). Diese Variante trägt den Äusserungen des Bundesrats in der dritten NFA-Botschaft Rechnung, dass die absolute Höhe der Sonderlasten nur eines von mehreren Beurteilungskriterien bilde3 und dass deren Tragbarkeit durch die betroffenen Kantone mitzuberücksichtigen sei. Ausserdem wird dem von den Gebirgskantonen häufig vorgebrachten Argument entsprochen, wonach der Lastenausgleich ursprünglich als Ersatz für den Berggebietsindex des alten Finanzausgleichs geschaffen wurde, die Abgeltung der soziodemografischen Sonderlasten hingegen erst später im Projekt als neuer Ausgleichstatbestand in den neuen Finanzausgleich aufgenommen wurde. Aus diesem Grund ist die höhere Deckung der geografisch-topografischen Sonderlasten gerechtfertigt. Eine abweichende Meinung vertreten die Repräsentanten der Stadtkantone; diese sprechen sich für die Variante "73% SLA, 27% GLA" gemäss Ziffer 5.5 aus. Ihrer Meinung nach soll damit eine Anpassung der Aufteilung des gesamten Lastenausgleichsbetrags an die errechneten Sonderlasten vorgenommen werden.
Die Analysen zum Härteausgleich zeigen, dass dieser in den Referenzjahren 2008-10 im Vergleich zu den Basisjahren (Globalbilanz 2004/05) keine nennenswerten Auswirkungen auf die Entwicklung der standardisierten Steuererträge (SSE) pro Einwohner hatte. Dies liegt daran, dass die Ausgleichszahlungen des Härteausgleichs in den ersten acht Jahren nominal konstant sind, weshalb sich relative Veränderungen nur durch die Bevölkerungsentwicklung ergeben und deshalb in der kurzen Frist sehr gering ausfallen. Der Befund gilt selbst für den Kanton Waadt, der aufgrund seines Wechsels zu den ressourcenstarken Kantonen bereits im Einführungsjahr der NFA seinen Anspruch auf Härteausgleich verlor. Eine Simulation zeigt jedoch, dass der integrale Wegfall des Härteausgleichs im Jahr 2010 für einzelne andere Kantone gravierende Folgen hätte, da ihre standardisierten Steuererträge im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt eine stark unterdurchschnittliche Entwicklung verzeichnen würden. Dies gilt namentlich für die Kantone Freiburg und Neuenburg. Aus diesen Gründen wird empfohlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Wegfall des Härteausgleichs vorzusehen.
Im Weiteren wurden in Anlehnung an eine Vorgabe der Finanzausgleichsverordnung diverse Berechnungen zu einer allfälligen Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone angestellt. Im Zentrum stehen Betrachtungen zur so genannten Überschuss-SSE. Die Überschuss-SSE bezeichnet jenen Teil des standardisierten Steuerertrags pro Einwohner eines ressourcenstarken Kantons, welcher über dem Schweizer Durchschnitt liegt. Die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone erfolgen aufgrund ihrer Berechnungsweise in einem festen Verhältnis zur Überschuss-SSE. Die Berechnungen zeigen, dass dieses Verhältnis in den Referenzjahren 2008-10 leicht von 19,7 Prozent auf 19 Prozent gesunken ist. Somit hat die Belastung der ressourcenstarken Kantone durch den Ressourcenausgleich leicht abgenommen. Dieses Resultat sowie die grundsätzlichen Nachteile einer Belastungsobergrenze für die Einzahlungen in den Ressourcenausgleich legen nahe, auf die Einführung
3 BBl 2007 676 f.