Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Empfehlung
Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die ein Zurückkommen auf die damals sehr breit geführte Diskussion und Beschlussfassung rechtfertigen würde. Unter Würdigung aller Vor- und Nachteile hat sich eine grosse Mehrheit der Kantone - und im Anschluss daran das Eidg. Parlament - für eine definitive Festlegung des Härteausgleichs entschieden. Dieser hart erkämpfte Kompromiss soll nicht ohne Not in Frage gestellt werden.
8.3 Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone
Entwicklung der Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone
Bereits vor Einführung der NFA wurde anlässlich der parlamentarischen Beratungen die namentlich vom Kanton Zug eingebrachte Frage behandelt, ob für die Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone in den Ressourcenausgleich eine Belastungsobergrenze einzuführen sei. Die ressourcenstarken Kantone haben diese Frage in ihrer Eingabe vom 28. September 2009 an den Vorsteher des EFD wieder aufgegriffen.
Abbildung 15 Pro-Kopf-Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone in den Ressourcenausgleich,
2008- 2010
ZG GE BS ZH SZ Pro-Kopf-Einzahlungen der Geberkantone in den NW VD BL 2'500 Ressourcenausgleich, 2008 - 2015
2'250
2'0002'000 +18% 1'750
1'5001'500 ZG GE 1'250 BS ZH SZ 1'0001'000 NW VD 750 BL
+21%
500 500
+23%
250
+24%
0 0 2007 2007 2008 2008 2009 2009 2010 2010 2011 2011
Die Entwicklung der Pro-Kopf-Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone seit Inkraftsetzung der NFA im Jahr 2008 ist in Abbildung 15 dargestellt. Die genauen Werte sind Tabelle 31 zu entnehmen. Die im Verhältnis zu den übrigen Kantonen hohe Belastung des Kantons Zug ist in der Grafik deutlich ersichtlich. Sie entspricht allerdings den Relationen bei den