Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

über dem Schweizer Durchschnitt liegt. Die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone erfolgen aufgrund ihrer Berechnungsweise einem festen Verhältnis zum Überschuss-Ressourcenpotenzial, weshalb dieses Verhältnis für alle ressourcenstarken Kantone gleich hoch ist. Die Daten zeigen, dass z.B. für den Kanton Zug die Ausgleichszahlungen in Prozent des Ressourcenpotenzials zwischen 2008 und 2010 konstant geblieben sind. Das bedeutet, dass sein Beitrag an den horizontalen Ressourcenausgleich im Vergleich zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit weder gestiegen noch gesunken ist. Im Vergleich zum Überschuss-Ressourcenpotenzial sind die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone von 5,5 Prozent im Jahr 2008 auf 5,1 Prozent im Jahr 2010 gesunken.

Der dritte Teil zeigt die Ausgleichszahlungen im Verhältnis zum standardisierten Steuerertrag (SSE)57 und zum so genannten Überschuss-SSE. Analog zum Überschuss-Ressourcenpotenzial bezeichnet der Überschuss-SSE jener Teil des standardisierten Steuerertrags pro Einwohner eines Kantons, welcher über dem Schweizer Durchschnitt liegt. Gleichermassen verhalten sich aufgrund der Berechnungsweise des horizontalen Ressourcenausgleichs die Leistungen der ressourcenstarken Kantone proportional zum Überschuss-SSE. Die Tabelle zeigt, dass der Beitrag des Kantons Zug im Vergleich zum standardisierten Steuerertrag zwischen 2008 und 2010 leicht von 10,6 Prozent auf 11 Prozent angestiegen ist. Im Vergleich zum Überschuss-SSE sind die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone von 19,7 Prozent im Jahr 2008 auf 19 Prozent gesunken.

Die Auswertungen zeigen, dass die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone zwar nominell gestiegen, sich jedoch im Verhältnis zu den Parametern der finanziellen Leistungsfähigkeit entweder in etwa konstant oder rückläufig entwickelten. Es liegen deshalb keine neuen Erkenntnisse vor, welche die Einführung einer Belastungsgrenze für die ressourcenstarken Kantone rechtfertigen würde.

Mögliche Ausgestaltung einer Belastungsobergrenze

Generell ist bezüglich der Frage der Einführung einer Belastungsobergrenze darauf hinzuweisen, dass der Beobachtungszeitraum von lediglich drei Jahren klar zu kurz ist, um diese Frage bereits definitiv beantworten zu können. Trotzdem soll sie in der Folge kurz diskutiert werden.

Die im Rahmen der eingangs erwähnten parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Abklärungen haben ergeben, dass für den Fall der Einführung einer Belastungsobergrenze zwei Varianten im Vordergrund stünden:

− entweder eine Belastungsobergrenze in dem Sinn, dass höchstens ein bestimmter Pro-

zentsatz des Ressourcenpotenzials (willkürliches Beispiel: 3,5 %) oder des standardisierten Steuerertrags SSE (willkürliches Beispiel: 12 %) in den Ressourcenausgleich einzubezahlen wäre (Variante 1)58,

− oder eine Belastungsobergrenze in dem Sinn, dass höchstens ein bestimmter Prozentsatz

jenes Ressourcenpotenzials pro Einwohner (willkürliches Beispiel: 5,5 %) oder jenes stan-

57 Die standardisierten Steuererträge (SSE) eines Kantons sind die hypothetischen Steuereinnahmen, welche der Kanton erzielen würde, wenn er sein Ressourcenpotenzial mit einem für alle Kantone einheitlichen proportionalen Steuersatz ausschöpfen würde. 58 Wie aus der Tabelle 31 hervorgeht, bezahlt der Kanton Zug als am stärksten belasteter Kanton im Jahr 2010 drei Prozent seines Ressourcenpotenzials bzw. 11% seines standardisierten Steuerertrags SSE in den Ressourcenausgleich ein.