Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
dardisierten Steuerertrags SSE (willkürliches Beispiel: 20 %) einzubezahlen wäre, welcher das jeweilige schweizerische Mittel übersteigt (Variante 2)59
Beide Varianten hätten systembedingte Nachteile:
− Der Variante 1 haftete der Nachteil an, dass die Einzahlungen einzelner ressourcenstar-
ker Kantone nicht mehr mit ihrer Ressourcenstärke übereinstimmen würden. Jene Kantone, welche die Belastungsobergrenze überschreiten würden, müssten verhältnismässig weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen. Da bei Variante 1 die Gesamtsumme der Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone unverändert bleibt, müssten zur Kompensation die Beiträge der übrigen ressourcenstarken Kantone erhöht werden.
− Bei Variante 2 würde die Gesamtsumme der Beiträge der ressourcenstarken Kantone
nach oben limitiert, was eine Überdeterminierung des Systems bewirken würde. Denn durch die zwangsläufig damit verbundene Senkung des horizontalen Ressourcenausgleichs würde sowohl das Verhältnis zum vertikalen Ressourcenausgleich als auch der Grad der Einhaltung des Minderstausstattungsziels für die Empfängerkantone tangiert. Das Parlament würde in der Festlegung der Dotationen im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs eingeschränkt.
Die in Tabelle 31 aufgezeigte Entwicklung der Ausgleichszahlungen in der Periode 2008- 2010 sowie die dargelegten grundsätzlichen Nachteile einer Belastungsobergrenze legen nahe, im jetzigen Zeitpunkt auf eine Einführung einer solchen Grenze zu verzichten. Im Minimum müssten deutlich mehr Erfahrungswerte zur Entwicklung des horizontalen Ressourcenausgleichs vorliegen.
Fazit
Nach Auffassung des Bundesrates ist für die neue Beitragsperiode 2012 bis 2015 auf die Einführung einer Belastungsobergrenze für die Einzahlungen in den Ressourcenausgleich nach wie vor zu verzichten. Anders beurteilen dies die Vertreter der ressourcenstarken Kantone in der Fachgruppe. „Sie erwarten, dass rasch eine Belastungsobergrenze eingeführt wird. Nur so wird verhindert, dass der Ressourcenausgleich für die Geberkantone zu einer übermässigen Belastung führt und damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Wie in der Ausgestaltung der Steuertarife ist ein prozentualer Maximaltarif für Ausgleichzahlungen festzulegen. Die ressourcenstarken Kantone begründen die Notwendigkeit der Belastungsobergrenze damit, dass der Ressourcenausgleich in der heutigen Form so konstruiert ist, dass Veränderungen bei einem Geberkanton zu grossen Mehr- bzw. Minderbelastungen bei anderen Geberkantonen führen können. Diese Schwankungen können zu unverhältnismässigen Mehrbelastungen für einzelne Kantone führen, die letztendlich die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Kantone beeinträchtigen. Eine solche Entwicklung schadet der Schweizer Volkswirtschaft als Ganzes.“
59 Wie ebenfalls aus der Tabelle 31 hervorgeht, bezahlen alle ressourcenstarken Kantone im Jahr 2010 5,1 Prozent ihres «Überschuss» - Ressourcenpotenzials bzw. 19% ihrer "Überschuss" - SSE in den Ressourcenausgleich ein.