Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Jahre lang um 10 % gesenkt werden sollen (statt um 5 % während 20 Jahren gemäss FiLaG)
Die FDK hat an ihrem Schreiben vom 22. September 2009 zu Handen des EFD festgehalten, dass das Anliegen im Rahmen des vorliegenden Berichts zu beurteilen sei.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Während der Ressourcenindex von Neuenburg im Referenzjahr 2009 noch 97.2 Punkte betrug, beträgt er nun für das aktuelle Jahr 2010 noch 95,2, womit sich die Situation von Neuenburg zumindest kurzfristig entspannt. Dennoch ist aufgrund seines nur wenig unter dem Schweizer Durchschnitt liegenden Ressourcenpotenzials nicht auszuschliessen, dass der Kanton Neuenburg in den kommenden Jahren zu den ressourcenstarken Kantonen stösst, und somit seinen Härteausgleich verliert. Es ist aber in Erinnerung zu rufen, dass ein gestaffeltes Auslaufen des Härteausgleichs einem Wechsel seiner "Mechanik" gleichkäme. Die Ausgestaltung des Härteausgleichs ist nach sehr intensiven Diskussionen innerhalb der Projektorganisation NFA und der Eidg. Räte zustande gekommen. Das heisst, dass die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Übergangsinstrumentes seit sechs Jahren hinlänglich bekannt und breit akzeptiert sind.
Gestützt auf die Erfahrungen und Daten von lediglich drei Jahren wäre es darüber hinaus verfrüht, einen Wechsel aufzugleisen, wie ihn der Kanton Neuenburg beantragt. Jene Kantone, die aus dem Härteausgleich Mittel erhalten, sind - ganz im Sinne des Übergangsinstruments - dazu aufgerufen, im Hinblick auf eine allfällige Reduktion oder gänzliche Aufhebung des Härteausgleichs entsprechende Massnahmen auf der Ausgaben- und/oder Einnahmenseite zu schaffen, zumal der Härteausgleich im Grunde genommen eine politisch bedingte, wirtschaftlich jedoch nicht notwendige temporäre Besserstellung der begünstigten Kantone im Vergleich zu anderen ressourcenschwachen Kantonen darstellt. An dieser Ausgangslage hat sich seit der Konzipierung bzw. Verabschiedung des Härteausgleichs durch den Bundesgesetzgeber im Herbst 2003 nichts geädert. Dem Antrag des Kantons Neuenburg soll aus den dargelegten Gründen nicht Folge geleistet werden.
8.2.3 Berücksichtigung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank
Ausgangslage
In der Globalbilanz 2004/05 wurden anstelle der effektiven Beträge für den Anteil der Kantone am Gewinn der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 1,1 Milliarden Franken eingestellt. Es handelt sich hierbei um einen geglätteten Betrag, der sowohl die zum damaligen Zeitpunkt bis ins Geschäftsjahr 2012 dauernden höheren Auszahlungen (1,66 Mrd. Franken für die Kantone), die sich aus einem Anteil am ordentlichen Vermögensertrag und dem Abbau von Reserven zusammensetzen, als auch die nach erfolgtem Abbau der Reserven erwarteten tieferen Auszahlungsbeträge in der Höhe von 0.66 Mrd. Franken für die Kantone berücksichtigte.
Der Betrag wurde durch eine Abdiskontierung der zum Zeitpunkt der dritten NFA-Botschaft erwarteten Gewinnanteile der Kantone auf den Gegenwartswert mit einem Diskontsatz von 5 Prozent berechnet. Der Grund für diese Massnahme lag darin, dass die Berücksichtigung der ausserordentlichen Auszahlungen aufgrund des Abbaus von Gewinnrückstellungen aus früheren Jahren in der NFA-Globalbilanz zu einem verzerrten Bild der Auswirkungen der NFA führen würde. Insbesondere käme dies für die vom Härteausgleich profitierenden Kantone einer Fortschreibung der hohen Auszahlungsbeträge über die aktuelle Gewinnausschüttungsvereinbarung hinaus gleich.