Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011

9 Überprüfung der Bemessungsgrundlagen

9.1 Überprüfung des Ressourcenindex

Als zentrale Steuerungsgrösse des Ressourcenausgleichs kommt dem Ressourcenindex eine herausragende Bedeutung zu. Im Rahmen des NFA-Projekts hat sich eine spezielle Arbeitsgruppe intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Zentral war stets die Erkenntnis, dass nicht in erster Linie die Wirtschaftskraft eines Kantons der Bestimmungsfaktor sein sollte, sondern das Potenzial, welches der Kanton zur Alimentierung seines Staatshaushaltes ausschöpfen kann. Dabei sollte der Ressourcenindex keinerlei vom Kanton direkt beeinflussbare Elemente enthalten. Als Messgrösse wurde die so genannte aggregierte Steuerbemessungsgrundlage (ASG)60 gewählt. Um Zufälligkeiten bzw. zu grosse jährliche Schwankungen weitgehend auszuschalten, werden zur Bestimmung des Ressourcenpotenzials eines Kantons die ASG dreier Jahre herangezogen und daraus ein Durchschnitt gebildet. Der Ressourcenindex eines Kantons widerspiegelt dann das Verhältnis zwischen dem eigenen Potenzial und jenem des Durchschnitts aller Kantone.

Diese Konzeption fand schliesslich breite Zustimmung unter den Kantonen. Trotzdem ist eine gewisse Kritik am Ressourcenindex nie gänzlich verklungen. Namentlich Kantone, für welche insbesondere die alternative Messgrösse des kantonalen Volkeinkommens günstigere Ergebnisse zeitigen würde, stellten die Opportunität des Ressourcenindex weiterhin in Frage. In ihrer Eingabe vom 28. September 2009 an den Vorsteher des EFD beantragten auch die NFA-Geberkantone zu prüfen, inwieweit der Ressourcenindex bzw. die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage die Wirtschaftskraft der Kantone realitätsgetreu wiedergebe. Sie verlangten zudem Aufschluss darüber, wie sich die Unterschiede erklären, wenn statt der ASG das Volkseinkommen der Kantone als Messgrösse verwendet würde.

Bereits vor Eintreffen der erwähnten Eingabe hat die EFV bei der BAK Basel Economics ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären sollte, inwieweit der Ressourcenindex bzw. das Ressourcenpotenzial gemäss dem FiLaG die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Kantons zu widerspiegeln vermag61. Insgesamt kommt das Gutachten zum Schluss, dass sich für die einzelnen Kantone ein weitgehend übereinstimmendes Bild von Ressourcenindex und Wirtschaftskraft ergibt. Die ressourcenstarken Kantone stehen auch bei der Analyse der Wirtschaftskraft ganz oben im kantonalen Vergleich, während die ressourcenschwachen Kantone auch beim Vergleich der Wirtschaftskraft eher schwach abschneiden.

Das Gutachten stellt jedoch auch fest, dass in verschiedenen Fällen die Übereinstimmung von Ressourcenindex und Wirtschaftsindikatoren weniger genau ist. Dies betrifft beispielsweise Kantone, die ausgeprägte Netto-Pendlerströme aufweisen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kantons hängt stark vom Einkommen der Wohnbevölkerung ab, was konsequent durch den Ressourcenindex nachvollzogen wird. Es gilt das so genannte Inländerprinzip. Demgegenüber basieren die meisten Indikatoren zur Wirtschaftskraft auf dem Inlandsprinzip, wo der Arbeitsort und nicht der Wohnort das entscheidende Kriterium bildet. Fallen

60 Bezüglich der Definition der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) vgl. Kapitel 2.2. 61 BAK Basel Economics, "Vergleich des Ressourcenpotenzials gemäss Finanzausgleichsgesetz mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit", Basel, Oktober 2009.