Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
auch die Anzahl der Beschäftigten, so dass eine im Vergleich zu den Einwohnern hohe Anzahl Beschäftigte zu höheren Indikatorwerten und somit zu höheren Ausgleichszahlungen des SLA zu Gunsten des betroffenen Kantons führt. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass die Kantone Basel-Stadt und Genf pro Einwohner die höchsten Beiträge aus diesem Ausgleichstopf erhalten. In der Anzahl der Beschäftigten sind Arbeitskräfte aus dem Ausland gleichermassen miteinbezogen wie jene aus anderen Kantonen und jene mit Wohnsitz im Kanton. Es findet also beim SLA entgegen der Behauptung der Grenzgängerkantone keine Verzerrung zwischen Zentren an der Grenze und Zentren im Landesinnern statt. Im Gegenteil: an Stelle der ursprünglich vorgesehenen, aber schwer messbaren Pendlerströme wurde im Hinblick auf eine gleichwertige Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Agglomerationen im Kernstadt-Indikator die Anzahl Beschäftigte gewählt.
− Die Tatsache, dass der Kanton Genf den Schulbesuch von Grenzgängern im Kanton fi-
nanziert, kann nicht als Sonderlast bezeichnet werden. Vielmehr hat sich der Kanton Genf dazu freiwillig entschlossen, weshalb diese Kosten als so genannter Wahlbedarf bezeichnet werden müssen, der nicht abgegolten werden soll.
− Der Faktor Gamma berechnet sich durch die Division des massgebenden Einkommens
der natürlichen Personen mit dem Primäreinkommen der Haushalte aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Der Freibetrag, welcher beim massgebenden Einkommen zu einer Reduktion des steuerbaren Einkommens der natürlichen Personen führt, ist somit im Faktor Gamma implizit berücksichtigt. Ausserdem ist es nicht möglich, kantonale Faktoren Gamma zu rechnen, da die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht auf die Kantone hinunter gebrochen wird. Es ist zwar durchaus plausibel, dass die massgebenden Einkommen der natürlichen Personen im Kanton Tessin tiefer liegen als im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Das selbe dürfte jedoch auch für das Primäreinkommen der privaten Haushalte gelten, weshalb nicht a priori davon ausgegangen werden kann, dass ein kantonaler Faktor Gamma im Kanton Tessin tiefer liegen würde als der gesamtschweizerische Faktor.
Als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung des Antrags der Grenzgängerkantone BS, GE und TI hat die EFV die Auswirkungen einer reduzierten Berücksichtigung der Bruttoeinkommen der Grenzgänger gegenüber der geltenden Berechnungsmethode simuliert. Dabei entspricht die Basisvariante dem Ressourcenausgleich 2010 gemäss den Änderungen der FiLaV vom 18. November 2009.
− In der Variante 1 werden die Bruttolöhne der vollständig besteuerten Grenzgänger
(Kategorie 1) und der begrenzt besteuerten Grenzgänger aus Österreich (Kat. A2), Deutschland (Kat. D2), Frankreich (Kat. F2 und F3) und Italien (Kat. I2) nur zur Hälfte berücksichtigt (Gewichtungsfaktor von 0,5).
− In der Variante 2 werden, analog Variante 1, die Bruttolöhne der oben genannten Kate-
gorien nur um 25 Prozent (Gewichtungsfaktor von 0.75) reduziert. Diese Variante ist als Kompromissvorschlag zu verstehen.
Bei beiden Varianten werden die Bruttolöhne der gebietsansässigen Ausländer und der ausländischen Verwaltungsräte (Kat. 0) nicht geändert, weil es sich hier nicht um Grenzgänger handelt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Auswirkungen von Variante 1 und Variante 2 auf das massgebende quellenbesteuerte Einkommen (hier exemplarisch anhand des Bemessungsjahres 2006) dargestellt. Demnach reduziert sich dieses bei der Variante 1 (Gewichtung von 0,5) um 1,7 Mrd. Franken gegenüber dem quellenbesteuerten Einkommen des Bemessungsjahres 2006. Bei Variante 2 halbiert sich folglich diese Reduktion auf 860 Mio. Franken.