Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Arbeits- und Wohnort auseinander, ist somit auch ein systematischer Unterschied zwischen dem Ressourcenindex und der ermittelten Wirtschaftskraft nicht überraschend. Insbesondere für die Kantone Basel-Stadt und Jura (Grenzgänger), aber auch für Schwyz und Zug ist dies zu beobachten.
Die Studie zeigt ferner, dass sich das Wirtschaftspotenzial eines Kantons in seinen verschiedenen Teilaspekten und gemessen mit unterschiedlichen Kennzahlen erheblich unterscheiden kann. Insgesamt widerspiegelt der Ressourcenindex jedoch das Bild, welches - zusammengenommen - auch die zahlreichen Indikatoren zur Wirtschaftskraft der Kantone zeichnen.
9.2 Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial
Die Einkommen der an der Quelle besteuerten Personen sind Wertschöpfungsbestandteile, die durch den Kanton steuerlich ausschöpfbar sind. Deshalb ist ein Einbezug dieser Einkommen ins Ressourcenpotenzial gerechtfertigt und unbestritten. Um die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial bzw. in der Aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) abzubilden, werden die Bruttolöhne der an der Quelle besteuerten Personen mit einem Faktor Gamma62 gewichtet. Dies um die Bruttoeinkommen auf ein dem steuerbaren Einkommen vergleichbares Niveau zu reduzieren. Ferner werden, basierend auf den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, die Bruttolöhne zusätzlich reduziert.
Alle Elemente der ASG werden zum Zweck der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Kantons und der interkantonalen Vergleichbarkeit durch die mittlere Wohnbevölkerung dividiert. Dieses Vorgehen entspricht der Berechnungsmethode anderer Wertschöpfungsgrössen, wie z.B. dem Bruttoinlandprodukt pro Einwohner. Definitionsgemäss gehören die Grenzgänger (GG) nicht zu den Einwohnerinnen und Einwohner eines Kantons, weshalb sie bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials pro Einwohner im Nenner korrekterweise nicht berücksichtigt werden. Die Kantone mit einem hohen Anteil an Grenzgängern stellen jedoch diese Berechnungsmethode in Frage und forderten wiederholt die Berücksichtigung der Grenzgänger in der mittleren Wohnbevölkerung.
Eine Berücksichtigung der Grenzgänger in der mittleren Wohnbevölkerung ist jedoch aus methodischer und rechtlicher Sicht problematisch und steht deshalb hier nicht zur Diskussion. Aus einer Gesamtsicht des neuen Finanzausgleichs ist jedoch anzuerkennen, dass die Grenzlage für die betroffenen Kantone eine spezielle Situation darstellt, da grenzüberschreitende Spillovers nicht im Rahmen der neuen Verfassungs- und Gesetzesnormen zur interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich internalisiert werden können. Dies schlägt insbesondere für die Grenzgängerkantone mit einem hohen Anteil an Grenzgängern (namentlich Tessin, Genf und Basel-Stadt) zu Buche.
62 Der Faktor Gamma entspricht dem Verhältnis zwischen dem massgebenden Einkommen der natürlichen Personen der Schweiz und dem Primäreinkommen der privaten Haushalte der Schweiz gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung. Damit wird implizit von der Annahme ausgegangen, dass das Primäreinkommen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Bruttolohnsumme der natürlichen Personen entspricht. Diese Annahme ist zwar vereinfachend, jedoch plausibel. Für das Bemessungsjahr 2006 ergab sich ein Wert für Gamma von 0,391.