Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
Aus diesem Grund hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Kantone Tessin, Genf und Basel-Stadt dazu eingeladen, hinsichtlich der Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials, eine gemeinsame Stellungnahme einzureichen. Diese ist am 7. September 2009 bei der EFV eingegangen und wird nachfolgend kurz zusammengefasst.
Die Berechnung der Ausgleichsbeträge für die Grenzgängerkantone wirke sich im Verhältnis zu den Kantonen mit vorwiegend gebietsansässigen Arbeitnehmern negativ aus. Die Kantone Tessin, Genf und Basel-Stadt beschäftigen gemäss BFS Ende 2008 60 Prozent der aktiven Grenzgänger63. Allgemein wird kritisiert, dass der soziodemographische Lastenausgleich (SLA) die Grenzgängerproblematik nicht genügend berücksichtigt, weil der Indikator für die Zentrumslasten (Wohnbevölkerung, Bevölkerungs- und Beschäftigungsdichte sowie Verhältnis Arbeitsplätze zu Wohnbevölkerung) die Grenzgänger nicht oder ungenügend berücksichtigt. Ausserdem werde nur ein Sechstel der finanziellen Mittel aus dem Lastenausgleich (LA) für die Zentrumslasten aufgewendet. Zudem führen die genannten Kantone an, dass sie durch ihre Grenzlage spezielle Kosten zu tragen haben64. Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich an die Berechnungsart der quellenbesteuerten Einkommen: Einerseits werde durch die Umwandlung der Bruttoeinkommen anhand des einheitlichen Faktors Gamma65 und andererseits durch die Nicht-Berücksichtigung eines Freibetrags wie bei den Einkommen der natürlichen Personen das Ressourcenpotenzial der Kantone zusätzlich erhöht.
Aus den genannten Gründen wird der gemeinsame Antrag von Basel-Stadt, Genf und Tessin gestellt, dass bei allen Kantonen nur die Hälfte der Bruttoeinkommen der Grenzgänger in die Berechnung der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen integriert wird.
In der Beurteilung dieses Anliegens ist zunächst festzuhalten, dass sich die Grenzgänger hinsichtlich der Belastungen für den Arbeitskanton grundsätzlich nicht von anderen Pendlern, z.B. aus anderen Kantonen, unterscheiden. Deutliche Unterschiede ergeben sich hingegen auf der Einnahmenseite. Einerseits kann der Arbeitskanton Grenzgänger im Gegensatz zu Pendlern aus anderen Kantonen besteuern. Insofern ist es vollkommen gerechtfertigt, dass die Einkommen der Grenzgänger in das Ressourcenpotenzial einfliessen. Sie stellen eine zusätzliche steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfungskomponente dar. Andererseits ist - wie bereits erwähnt - dem Umstand Rechnung zu tragen, dass von Grenzgängern verursachte Spillovers nicht im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich abgegolten werden können, weshalb eine Reduktion des Einbezugs der Grenzgängereinkommen zumindest teilweise akzeptiert werden könnte.
Obwohl aus diesem Grund das Anliegen der drei Kantone durchaus berechtigt ist, sind aber einige Kritikpunkte entschieden zurückzuweisen bzw. richtig zu stellen:
− Die Abgeltung der Sonderlasten der Kernstädte erfolgt unabhängig von der Herkunft der
Pendler. So enthalten zwei der drei verwendeten Teilindikatoren neben der Bevölkerung
63 vgl. Tabelle je-d-03.02.01.40: Ausländische Grenzgänger nach Wirtschaftsabschnitten und –sektoren, http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/02/blank/data/05.html (BFS). 64 Genannte Zusatzkosten sind erhöhte Strasseninfrastrukturausgaben, verstärkte Polizeikontrollen und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Im Kanton Genf können darüber hinaus Kinder von Grenzgängern die öffentlichen Schulen besuchen. 65 Der Kanton TI beschäftigte beispielsweise mehrheitlich Grenzgänger die in Sektoren mit niedrigen Einkommen tätig sind. Eine Umwandlung der Bruttolöhne anhand des Faktors Gamma verstärke sein Ressourcenpotenzial. Vgl. dazu auch Fussnote 62.