Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 144 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011
deshalb, dass die Dotierungsverhältnisse den effektiven Lastenverhältnissen entsprechen sollen.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergebiete (SAB) liess parallel zum Gutachten Ecoplan ein Gutachten durch Professor Jeanrenaud (Universität Neuenburg) erstellen, welches hauptsächlich bei der Nachvollziehbarkeit, den Methoden (Verwendung der Hauptkomponentenanalyse, Ausgestaltung des Kernstadtindikators) sowie der Datengrundlage (Variablenwahl, Referenzjahr der Daten) des Gutachtens Ecoplan Vorbehalte anbringt. Das Gutachten ergab aber keinen unmittelbaren Korrekturbedarf. Ausserdem enthält es keine konkreten Vorschläge für alternative Berechnungsmethoden oder alternative Werte für die Sonderlasten.
Tabelle 25 Ausgleichszahlungen bei den beiden Varianten anhand der Daten 2010
(-) Entlastung Kanton
Lastenausgleich 2010 Lastenausgleich 2010
Effektive Gutachten Effektive Gutachten
Zahlungen * Ecoplan Zahlungen * Ecoplan
Kanton in 1000 Fr. in 1000 Fr. Kanton in 1000 Fr. in 1000 Fr.
ZH -86'111 -171'833 SH -2'375 -2'351
BE -46'443 -41'046 AR -17'425 -7'965
LU -6'606 -5'565 AI -8'091 -4'540
UR -10'757 -6'109 SG -1'965 -1'655
SZ -5'970 -3'305 GR -135'637 -67'803
OW -5'393 -3'078 AG - -
NW -1'469 -994 TG -3'691 -3'109
GL -5'096 -2'719 TI -32'825 -25'994
ZG - - VD -58'338 -62'117
FR -11'784 -9'232 VS -69'090 -33'657
SO - - NE -35'579 -22'364
BS -46'270 -73'825 GE -99'867 -142'759
BL - - JU -4'197 -2'961
CH -694'980 -694'980
* Identisch mit der Variante 50:50
Die Auswirkungen auf die einzelnen Kantone unterscheiden sich je nach Variante erheblich. Grundsätzlich zeigt sich aber in Tabelle 25 dass die Kantone mit Kernstädten, aber ohne Zahlungen aus dem GLA (Zürich, Basel-Stadt und Genf) von einer Anpassung profitieren würden.
Variante 1: GLA 50 %; SLA 50 %
Die Variante 1 führt die heute bestehenden Dotierungen unverändert weiter. Dies entspricht dem politischen Willen bei der Einführung der NFA. Das Ziel der Entschädigung von Sonderlasten wird aber in unterschiedlichem Umfang erreicht. Die Zentrumskantone sind der Meinung, dass eine solche erheblich Unterdotierung bei den wachstumsstarken Kantonen für die gesamte Volkswirtschaft negative Auswirkungen mit sich bringen würde.
Mit der Fortschreibung der heutigen Dotierung bleiben auch die Auszahlungsbeträge an die einzelnen Kantone stabil.
Variante 2: GLA 27 %, SLA 73 %
Die Aufteilung des Lastenausgleichs gemäss den Kosten im Gutachten Ecoplan würde dazu führen, dass die sechs berücksichtigten Sonderlasten zu je rund 12 % abgegolten werden.