Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

sinnvoll. Die SVP will, dass der Härteausgleich bis 2015 gänzlich ausser Kraft gesetzt werde. Eine Minderheit der KdK plädiert ebenfalls für eine Verkürzung des Härteausgleichs, wobei hierzu in den Stellungnahmen der einzelnen Kantone unterschiedliche Auffassungen geäussert werden (s. untenstehende Tabelle). Eine weitere Minderheit der KdK will den Wegfall des Härteausgleichs auf drei Jahre staffeln, bei gleichzeitiger Reduktion der Laufzeit.

2.7 Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone (Frage 9 an die Vernehmlassungsteilnehmer)

9. Teilen Sie die Auffassung, dass weiterhin auf die Einführung einer Belastungsobergren-

ze für die ressourcenstarken Kantone zu verzichten ist?

Die KdK lehnt die Einführung einer Belastungsobergrenze ab. 3 Kantone stellen in ihren Stellungnahmen explizit den Antrag auf die Einführung einer Obergrenze, wobei ZH und SZ für eine auf die Gesamtsumme der Beiträge der ressourcenstarken Kantone ausgerichtete Belastungsobergrenze plädieren, während ZG eine individuelle Belastungsobergrenze fordert. Explizit nicht unterstützt wird der Minderheitsantrag von den ressourcenstarken Kantonen BS, VD und GE. Statt für eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone befürwortet economiesuisse eine Deckelung des Gesamtbetrags des Finanzausgleichs. Dabei würde eine Limite im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) oder im Verhältnis zum konsolidierten Ressourcenpotenzial der Kantone gesetzt. Unter diese Limite müssten dann sämtliche Zahlungen von Bund und Kantonen inklusive Härteausgleich fallen. Gemäss der SVP könnte die Einführung von Belastungsobergrenzen in Zukunft zu prüfen sein. Die FDP.Die Liberalen wie auch die SP, der SGB, der SBV und die SAB unterstützen die Haltung des Bundesrates, auf eine Belastungsobergrenze für die ressourcenstarken Kantone zu verzichten.

2.8 Art der Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial (Fragen 10 und 11 an die Kantonsregierungen)

10. Teilen Sie die Auffassung, dass die Bruttolöhne der vollständig besteuerten und be-

grenzt besteuerten Grenzgänger im Ressourcenpotenzial nur teilweise berücksichtigt werden sollen? (Frage nur an Kantonsregierungen)

11. Teilen Sie die Auffassung, dass im Falle einer nur teilweisen Besteuerung der Grenz-

gängereinkommen (s. Frage 10) einer mittleren Variante (vorgeschlagene Variante 2 = Abschlag von 25 Prozent auf die Bruttolöhne) der Vorzug gegeben werden soll? (Frage nur an Kantonsregierungen)

Da die Fragen 10 und 11 lediglich die Verordnungsstufe tangieren, wurden diese nur den Kantonsregierungen, nicht aber den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern gestellt.

Die KdK und eine Mehrheit der Kantone unterstützen die vorgeschlagene Reduktion des Einbezugs der Grenzgängereinkommen ins Ressourcenpotenzial um 25 %, während eine Minderheit (ZH, BE, OW, NW, GL, ZG, AI, VD und VS) keine Anpassung wünscht. Allerdings sprechen sich 5 dieser Kantone (BE, OW, GL, AI und VS) - gleichsam subsidiär - ebenfalls