Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011
Anhang
Tabelle 1 Allgemeine Bemerkungen
Vernehmlasser Antrag
KdK Die Kantone sind sich bewusst, dass knapp zwei Jahre nach Einführung der NFA noch
keine fundierten Analysen zu den Wirkungen der NFA möglich sind und die im Bericht enthaltenen Aussagen zu einzelnen Aufgabenbereichen noch nicht abschliessend sein können. Dennoch lässt der Bericht die Beurteilung verschiedener Teilaspekte des Finanzausgleichs auf einer soliden technischen Grundlage zu.
Mit der Neudotierung der Ausgleichsgefässe wird die Frage der Umverteilung zwischen den Kantonen angesprochen, die von ihnen je nach Betroffenheit naturgemäss unterschiedlich beurteilt wird. Diesbezüglich bestehen somit Interessengegensätze zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen, aber auch zwischen ländlich und städtisch geprägten Kantonen. Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen führt die KdK deshalb auch qualifizierte, von mindestens 5 Kantonen unterstützte Minderheitsmeinungen auf. Gesamthaft kann aber festgehalten werden, dass die Kantone entschieden hinter der NFA stehen.
ZH Einleitend stellt der Kanton Zürich fest, dass die Schlussfolgerungen des Bundesrates im
vorliegenden Wirksamkeitsbericht insbesondere in der zentralen Frage des belastungsgerechten Lastenausgleichs enttäuschend ausfallen. Obwohl der Kanton Zürich als grösster Beitragszahler jährlich wachsende Beiträge in die NFA leistet, werden seine zentrale Anliegen nicht berücksichtigt. Mit dem Wirksamkeitsbericht und den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bzw. dem weitgehenden Festhalten am heutigen Zustand hat sich einmal mehr gezeigt, dass sich die ressourcenschwachen Kantone aufgrund ihrer stimmenmässigen Überzahl durchsetzen. Sachlich begründete und im Interesse des Regelwerks der NFA liegende Argumente der Geberkantone finden kein Gehör. Das Regelwerk der NFA wird verwässert, wenn mittels «Giesskannenpolitik » politische Mehrheiten gesichert werden sollen. Das NFA-Regelwerk ist vielmehr transparent und auf Fakten beruhend umzusetzen. Zudem ist der Schutz der Geberkantone vor wachsenden Begehrlichkeiten der Nehmerkantone ungenügend. Insgesamt begünstigen zahlreiche NFA-Regelungen die ressourcenschwachen Kantone:
– Das Dotationsverhältnis von 50 zu 50 zwischen dem soziodemografischen und geografisch-topografischen Lastenausgleich begünstigt die ressourcenschwachen Gebirgskantone, weil die geografisch-topografischen Sonderlasten wesentlich stärker abgegolten werden als die soziodemografischen Lasten der Kernstädte.
– Die Aufteilung der Bundesmittel auf den vertikalen Ressourcenausgleich und den Lastenausgleich begünstigt die Nehmerkantone: Ein wachsender Anteil der Bundesmittel wird für die Alimentierung des vertikalen Ressourcenausgleichs verwendet, während der Anteil zur Abgeltung von Sonderlasten, von denen auch Geberkantone profitieren, abnimmt.
– Von der Fortführung des Härteausgleichs profitieren vor allem Kantone, die gleichzeitig von weiteren Zahlungen aus den Ausgleichstöpfen des Ressourcen- und geografischtopografischen Lastenausgleichs profitieren. Damit werden nicht Härten abgedeckt, sondern alte Besitzstände über einen sehr langen Zeitraum garantiert.
– Die Berechnung des Ressourcenpotenzials schliesst nicht alle Ressourcenkomponenten ein. Dies gilt insbesondere für die Einnahmen der Kantone durch die Wasserzinsen, von denen in erster Linie die Gebirgskantone profitieren.
– Die Kaufkraftunterschiede der einzelnen Kantone werden im Konzept der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage nicht berücksichtigt. Grosse Unterschiede in den Lebenshaltungskosten bestehen insbesondere bei den Wohnkosten und den Gesund-