Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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Übersicht
Die gesetzliche Trennung fiskalischer und regulatorischer Inhalte und damit die Schaffung eines Spirituosensteuer- und eines Alkoholgesetzes ist grundsätzlich gut aufgenommen worden.
Das Spirituosensteuergesetz mit seinen Vorschlägen zur Liberalisierung des Spirituosen- und Ethanolmarktes stösst in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Einzig die Höhe der Spirituosensteuer, ihre Anpassung an die Teuerung sowie die vorgeschlagenen
(Teil-)Befreiungen von der Steuer geben Anlass zu divergierenden Meinungen.
Das Alkoholgesetz wird von einer deutlichen Mehrheit der Kantone begrüsst. Unterstützung findet es zudem von Seiten des Städteverbands sowie der Städte und Gemeinden, die sich zur Vernehmlassung direkt geäussert haben. Positiv fallen auch die Stellungnahmen der Organisationen der Prävention, Medizin und der Familien, wobei sie die Massnahmen des Alkoholgesetzes in der Tendenz als zu wenig weit gehend beurteilen. Auf Ablehnung stösst das Alkoholgesetz insbesondere bei Kreisen der Wirtschaft. Diese äussern – neben grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber Beschränkungen der Wirtschaft – Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der für Bier und Wein vorgesehenen Beschränkungen oder bestreiten sie gar. Im Übrigen setzen sie sich für Bestimmungen ein, die klar im Wortlaut, effizient in der Durchsetzung und effektiv in der Wirkung sind.
Begrüsst wurde schliesslich der Vorschlag, Alcosuisse zu privatisieren und die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die zentrale Bundesverwaltung zurückzuführen.