Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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Die Vernehmlassung stiess auf grosses Echo. Insgesamt sind 183 Stellungnahmen über mehr als 1700 A4-Seiten eingegangen.

Von den 128 Angeschriebenen haben 86 eine Stellungnahme eingereicht:

Angeschriebene Stellungnahmen Kantone 2625

Konferenz der Kantonsregierungen 11

Politische Parteien 146

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte 31

und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 96

Branchenverbände 4824

Weitere Organisationen 2723

TOTAL 12886

Darüber hinaus gingen 97 Stellungnahmen aus den folgenden Bereichen ein:

Städte, Gemeinden, städtische Konferenzen5

Branchenverbände41

Weitere Organisationen38

Private (Unternehmen und Einzelpersonen)10

Kommissionen und Anstalten des Bundes3

TOTAL97

Der mit den Vernehmlassungsunterlagen verschickte Fragebogen umfasste einerseits gewichtige Grundsatzfragen zur Totalrevision, so Fragen zur Liberalisierung des Marktes, zum Rückzug des Bundes aus dem Ethanolmarkt, zur Reorganisation der EAV sowie zur gesetzlichen Dualität (Aufteilung in 2 Gesetze). Anderseits enthielt der Fragebogen zum Teil sehr detaillierte Fragen zu einzelnen Inhalten der beiden Gesetzesentwürfe, wobei das Hauptgewicht beim neuen Alkoholgesetz lag.

Insgesamt haben 73 der 183 Vernehmlasser den Fragebogen ganz oder teilweise ausgefüllt. Einzelheiten zeigt die nachfolgende Tabelle:

Nur Fragebogen26

Fragebogen + Schreiben47

Nur Schreiben110

TOTAL eingegangene Stellungnahmen183

Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) werden die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Mit dem vorliegenden Bericht nimmt der Bundesrat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in zusammenfassender Form dargestellt.1

1 Botschaft des Bundesrates vom 21. Januar 2004 zum Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren, BBl 2004 554.