Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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1 Vernehmlassungsverfahren

1.1 Ausgangslage

Das geltende Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Wohl hat es im Verlaufe seiner rund 80-jährigen Geltungsdauer verschiedene Teilrevisionen erfahren, die jedoch nichts daran ändern, dass den heutigen Gegebenheiten nicht mehr im wünschbaren Mass entsprochen werden kann. Deshalb hat der Bundesrat die Totalrevision des Alkoholgesetzes in die Legislaturziele 2007–2011 aufgenommen.

Der Bundesrat verknüpft mit der Totalrevision die folgenden Ziele:

a. Marktliberalisierung: Drei Bundesmonopole sowie 41 von 43 Bewilligungen sollen auf-

gehoben werden. Zudem ist beabsichtigt, dass sich der Bund vollständig aus dem Ethanolmarkt zurückzieht.

b. Optimierung des Steuer- und Kontrollsystems: Das Steuersystem wird gestrafft, indem

die Steuerpflicht konsequent an die Herstellung und an den Import von Spirituosen geknüpft wird. Dadurch lässt sich die Zahl der Steuerpflichtigen von heute jährlich ca.

48 000 auf ca. 3000 reduzieren. Zudem sollen die steuerlichen Privilegien vereinheitlicht werden. Diese Vereinfachungen ziehen für die Verwaltung eine erhebliche Reduktion des Kontrollaufwands nach sich – ohne Gefährdung des Steueraufkommens.

c. Neuausrichtung der Handels- und Werbebestimmungen: Durch Konzentration der heute

in verschiedenen Gesetzen geregelten, für alkoholische Getränke geltenden Handels- und Werbebestimmungen in einem einzigen Gesetz lassen sich Doppelspurigkeiten auf der Ebene der Gesetzgebung und im Vollzug beheben sowie damit verbundene Rechtsunsicherheiten eliminieren. Zudem werden die Voraussetzungen für mehr Kohärenz in der Alkohol(markt)politik geschaffen, indem der Handel mit alkoholischen Getränken einheitlichen Regeln unterstellt wird.

d. Neuorganisation der Aufgabenerfüllung: Mit Wegfall des Importmonopols und dem

Rückzug des Bundes aus dem Ethanolmarkt soll Alcosuisse, das Profitcenter der EAV, privatisiert werden. Der verbleibende Teil der EAV soll in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert werden. Dadurch entstehende Synergiepotentiale mit bestehenden Verwaltungsaufgaben sollen gezielt ausgeschöpft werden.

1.2 Verlauf des Vernehmlassungsverfahrens

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens legte der Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe vor.

 Das Spirituosensteuergesetz (SStG) regelt die Erhebung und Kontrolle der auf Spirituosen und Ethanol zu Konsumzwecken erhobenen Verbrauchssteuer.

 Das Alkoholgesetz (AlkG) stellt Vorschriften für die Regulierung des Marktes mit alkoholischen Getränken auf.

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes wurde am 30. Juni 2010 eröffnet und dauerte bis Ende Oktober 2010. Angeschrieben worden sind 128 Adressaten. Die Unterlagen, bestehend aus zwei Gesetzesentwürfen, zwei erläuternden Berichten, einem Fragebogen und der Liste der angeschriebenen Adressaten wurden postalisch verschickt. Zusätzlich wurden sie auf den Homepages der Bundeskanzlei und des Eidgenössischen Finanzdepartements aufgeschaltet.