Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/126: Teilrevision der Jagdverordnung · 67 Seiten
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Natur- und Vogelschutz: Verschiedene Schutzorganisationen (ProNatura, WWF, SVS, Nos Oiseaux, SL, ALA, Helvetia Nostra) betonen ebenfalls, dass Eingriffe in Biberpopulationen niemals eine langfristige Lösung sein können und dass sich 90% der Biberkonflikte durch eine Anpassung der Gewässer (Gewässerraum gemäss Gewässerschutzverordnung) viel nachhaltiger und günstiger lösen liessen. Deshalb sei ein expliziter Einbezug der Gewässerschutzverordnung zur nachhaltigen Lösung von Biberkonflikten in die JSV bzw. das Konzept Biber einzubauen. Sie verlangen für den Fall, dass der Art. 4 Abs. 1 Bst. f JSV nicht wie von ihnen gefordert, gestrichen wird, dass die Gefährdungstatbestände auf "im öffentlichen Interesse stehende Hochwasserschutzdämme, Anlagen im Siedlungsgebiet und National- sowie Kantonsstrassen“ eingegrenzt werden sollen. Dabei betonen sie, dass sie unter dem Begriff Gefährdung ausschliesslich eine Gefährdung des Menschen verstehen.
Art. 10 Abs. 6 Bst. c JSV
Art. 10 Abs. 6 Bst. c
6 Das BAFU erstellt Konzepte für die Tierarten nach Absatz 1. Diese enthalten namentlich Grundsätze über:
c. die Förderung von Verhütungsmassnahmen;
Die spezifische Nennung der Förderung von Präventionsmassnahmen als Konzeptinhalt erfährt keine grundsätzliche Opposition.
Kantone und Kantonskonferenzen: Eine Kantonskonferenz (SuisseMelio) fordert, dass nicht nur Förderung sondern auch die Finanzierung präventiver Massnahmen gegen Biberschäden an kulturtechnischen Anlagen im Buchstaben erwähnt werden soll, d.h. die „Förderung von Verhütungsmassnahmen (neu) und deren Entschädigung“. Weiter sei die Entscheidungskompetenz betreffend der sinnvollen Präventionsmassnahmen an die Kantone zu delegieren, und die sinnvollen Präventionsmassnahmen an kulturtechnischen Anlagen seien im Konzept Biber explizit zu definieren seien.
Landwirtschaft: Verschiedene Landwirtschaftsverbände (SZV, SZZV, VSF) fordern ebenfalls, dass die Finanzierung von Vergütungsmassnahmen explizit zu nennen sei mittels Ergänzung von Bst.c): "Die Förderung (neu) und die Finanzierung von Verhütungsmassnahmen".
Naturschutz: Einige Naturschutzverbände (Helvetia Nostra, regionale Verbände) fordern, dass der Buchstabe c) mit konkreten Forderungen an die Prävention ergänzt werden soll. c) „ Die Förderung (neu) und die konkrete Anwendung von Präventionsmassnahmen, besonders die ständige Behirtung gesömmerter Nutztiere“
Art. 10 Abs. 6 Bst. d JSV
Art. 10 Abs. 6 Bst. d
6 Das BAFU erstellt Konzepte für die Tierarten nach Absatz 1. Diese enthalten namentlich Grundsätze über:
d. die Ermittlung von Schäden und deren Entschädigung;
Der Aspekt, dass die Entschädigung in den Konzepten aufgeführt werden soll, erfährt keinen grundsätzlichen Widerstand.
Kantone und Kantonskonferenzen: Zwei Kantone (FR, NE) und eine Kantonskonferenz (SuisseMelio) fordern, dass das Konzept Biber explizit die Vergütung von Infrastruktur-
G262-0576