Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 53 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: F165-0482
1 EINFÜHRUNG
Seit dem Inkrafttreten der Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 (ESV; SR 814.912) hat sich das Organismenrecht in erheblichem Ausmass weiterentwickelt. Am 21. März 2003 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG; SR 814.91) verabschiedet. Gleichzeitig hat sie die Bestimmungen über den Umgang mit Organismen von Art. 29a ff. des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.10) revidiert, die seither nunmehr nicht genetisch veränderte Organismen betreffen. Beide Gesetze enthalten Delegationen an den Bundesrat, Ausführungs- und weitere Vorschriften über den Umgang mit Organismen zu erlassen. Während vorerst in den bestehenden Verordnungen hauptsächlich für Widerspruchsfreiheit gegenüber dem neuen Gesetzesrecht gesorgt worden ist, bedarf die vollständige Anpassung des Verordnungsrechts an die neuen Grundlagen und Entwicklungen etwas mehr Zeit. Für die Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) ist diese Anpassung mit der Totalrevision vom 10. September 2008 erfolgt.
Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Totalrevision auch der Einschliessungsverordnung auf, um den geänderten gesetzlichen Grundlagen sowie den Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis vollständig Rechnung zu tragen. In den letzten zehn Jahren in den Vordergrund gedrängt hat sich insbesondere die Problematik der gebietsfremden Organismen, welche gerade durch die globalisierten Reise- und Handelsströme in der Schweiz immer häufiger zu Problemen führen, und für welche auch in der Einschliessungsverordnung Regelungen getroffen werden müssen. Dies in enger Abstimmung mit den ursprünglich gleichzeitig erlassenen "Schwesterverordnungen" der Einschliessungsverordnung, d.h. einerseits mit der Freisetzungsverordnung, andererseits mit der Verordnung vom 25. August 1999 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV; SR 832.321); letztere folgt über weite Strecken der gleichen Systematik wie die Einschliessungsverordnung und enthält nahezu deckungsgleiche Anhänge zu den Sicherheitsmassnahmen.
Neben der Ausweitung der Einschliessungsverordnung auf gewisse gebietsfremde Organismen – auf invasive gebietsfremde Pflanzen und Tiere nach Anhang 2 der Freisetzungsverordnung sowie gebietsfremde wirbellose Kleintiere – bedarf insbesondere das bisherige Melde- und Bewilligungsverfahren inkl. die Sicherheitsmassnahmen einiger Anpassungen, die den Entwicklungen und Erfahrungen in der Praxis der letzten 10 Jahre Rechnung tragen.
2 ALLGEMEINES
2.1 Die Gründe für die Verordnungsrevision
Einerseits haben sich mit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GTG) und den gleichzeitig revidierten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes (USG) die Rechtsgrundlagen für die Regelung des Umgangs mit Organismen auf Verordnungsebene geändert. Während die Schutzziele des Organismenrechts vormals im Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen bestanden, kamen neu der Schutz der biologischen Vielfalt und ihrer nachhaltigen Nutzung, sowie für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) die Achtung der Würde der Kreatur hinzu. Auch wurden die verschiedenen Formen des Um-
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