Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 53 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: F165-0482

Nr. Sicherheitsmassnahmen Sicherheitsstufe

1 23

21 Verantwortlichkeiten bezeichnet + + +

22 Geregeltes Schlüsselregime - + +

23 Geeignete Schutzkleidung (z.B. - - +

langärmlige Laborbekleidung, Haar-

und Schuhschutz)

24 Handschuhe - - +

25 Schutzkleidung nach Gebrauch bei - - - +

20°C aufbewahren

26 Ein- und Ausfuhrt von Organismen in - + +

die Räumlichkeiten sowie Vernich-

tung/Entsorgung von Zuchteinheiten

protokollieren

27 Archivieren von Individuen einge- + + +

führter Organismen in Referenz-

sammlung

28 Organismen in Behältern (Käfigen, - + +

Plastikzylindern, usw.) aufbewahren

29 Zu entsorgende Gegenstände/Material - +* +

autoklavieren oder tiefkühlen (-80°C)

während 3 Tagen

30 Gegenstände/Material, das ausserhalb - - +*

der Räumlichkeiten wiederverwendet

wird, bis am nächsten Tag in Tief-

kühltruhe (-80°) oder während 3

Minuten in Mikorwellenofen stellen

31 Gegenstände/Material, das ausserhalb - - +

der Räumlichkeiten wiederverwendet

wird, bis am nächsten Tag in Tief-

kühltruhe (-20°) oder während 2

Minuten in Mikorwellenofen stellen

32 Gegenstände/Material, das ausserhalb - - +

der Räumlichkeiten wiederverwendet

wird und gegen Autoklavieren oder

Tiefkühlen nicht resistent ist, ober-

flächlich dekontaminieren und reini-

gen.

33 Gesammeltes Abwasser vor der - + +

Entsorgung reinigen (vgl. Ziff. 20)

34 Regelmässige Dekontamination der - + +

Arbeitsflächen (Alkohol 90%) oder

gleichwertiges Mittel)

35 Vor dem Verlassen des Gebäudes - + +

Hände waschen

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