Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/127: Totalrevision der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) · 53 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: F165-0482
Nr. Sicherheitsmassnahmen Sicherheitsstufe
1 23
21 Verantwortlichkeiten bezeichnet + + +
22 Geregeltes Schlüsselregime - + +
23 Geeignete Schutzkleidung (z.B. - - +
langärmlige Laborbekleidung, Haar-
und Schuhschutz)
24 Handschuhe - - +
25 Schutzkleidung nach Gebrauch bei - - - +
20°C aufbewahren
26 Ein- und Ausfuhrt von Organismen in - + +
die Räumlichkeiten sowie Vernich-
tung/Entsorgung von Zuchteinheiten
protokollieren
27 Archivieren von Individuen einge- + + +
führter Organismen in Referenz-
sammlung
28 Organismen in Behältern (Käfigen, - + +
Plastikzylindern, usw.) aufbewahren
29 Zu entsorgende Gegenstände/Material - +* +
autoklavieren oder tiefkühlen (-80°C)
während 3 Tagen
30 Gegenstände/Material, das ausserhalb - - +*
der Räumlichkeiten wiederverwendet
wird, bis am nächsten Tag in Tief-
kühltruhe (-80°) oder während 3
Minuten in Mikorwellenofen stellen
31 Gegenstände/Material, das ausserhalb - - +
der Räumlichkeiten wiederverwendet
wird, bis am nächsten Tag in Tief-
kühltruhe (-20°) oder während 2
Minuten in Mikorwellenofen stellen
32 Gegenstände/Material, das ausserhalb - - +
der Räumlichkeiten wiederverwendet
wird und gegen Autoklavieren oder
Tiefkühlen nicht resistent ist, ober-
flächlich dekontaminieren und reini-
gen.
33 Gesammeltes Abwasser vor der - + +
Entsorgung reinigen (vgl. Ziff. 20)
34 Regelmässige Dekontamination der - + +
Arbeitsflächen (Alkohol 90%) oder
gleichwertiges Mittel)
35 Vor dem Verlassen des Gebäudes - + +
Hände waschen
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