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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten

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an Kapazitätsgrenzen. Diese lassen sich zwar durch technische Verbesserungen wie z.B. digitale Datenkompression und richtstrahlähnliche «smart antennas» erweitern, nicht aber aufheben. Da viele künftige IKT-Anwendungen auf mobiler Datenkommunikation beruhen werden, ist ein ökonomischer Umgang mit den knappen Frequenzressourcen angezeigt. Dabei spielt der Staat als Konzessionsgeber für Funkfrequenzen die entscheidende Rolle.

• Systemintegrität bewahren

Die Telekommunikationsnetze werden immer komplexer, nicht nur durch die ständig steigende Anzahl der Nutzer und Anwendungen, sondern auch durch die zunehmende Konvergenz der verschiedenen Übertragungstechnologien. Die Vielzahl der Standards und Schnittstellen macht die Erhaltung der Systemintegrität schwierig. Proprietäre Normen können zu neuen Monopolen führen, was unerwünschte Risiken und Abhängigkeiten mit sich bringt.

• Gesundheitsrisiken vorbeugen

Die ständig steigenden Datenübertragungsraten im Mobilfunk sowie die Ausbreitung neuer drahtloser Anwendungen (z.B. WLAN) führen zu einer Zunahme der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung125. Diese ist nach Massgabe der wissenschaftlichen Erkenntnis über potenzielle Gesundheitsrisiken zu begrenzen. Wie sich neue Netzkonzepte im Mobilfunk auf die Strahlenbelastung auswirken werden, ist schwer absehbar; vermutlich wird die Intensität absolut nicht abnehmen, aber räumlich gleichmässiger verteilt werden.

125 Im Unterschied dazu könnte die Umstellung von der analogen auf die digitale Technik zu einer Verringerung der Strahlenemission des Rundfunks führen, sofern die freigesetzten Kapazitäten zur Verringerung der Sendeleistung genutzt werden.