Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten
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Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer möchten die Einführung des Behandlungsbeitrages auf bestimmte Bereiche beschränken:
- auf ambulante Spitalbehandlungen: FMH (46), kf (6), Ombudsman (7), santésuisse (36) (aber CHF 50.- und höchstens viermal pro Jahr), SVV (48), UNION (17);
- auf die ambulanten Behandlungen in den Notfallstationen der Spitäler: die Grünen (38), VSAO (33).
PharmaSuisse (43), RKV (32) und SHV (24) schlagen unterschiedliche Beträge je nach Situation vor (Notfall, Facharzt, auf eigene Initiative aufgesuchter ärztlicher Grundversorger, ärztlicher Grundversorger nach Überweisung durch einen anderen Leistungserbringer).
SLKK (9) sieht den Betrag von CHF 30.- als zu klein an und findet, dass CHF 50.- richtig wäre.
Verschiedene Anhörungsteilnehmer - EDU (22), EVP (5), groupmutuel (44), RVK (32), SGV (14) - schlagen eine Erhöhung der Jahresfranchise und/oder des Selbstbehaltes vor.
GE (26) schlägt die Einführung von einkommensabhängigen Franchisen vor, um bei den Versicherten ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein zu wecken.
RVK (32) empfiehlt, auf der Senkung des Selbstbehaltes von CHF 700.- auf CHF 600.- zu verzichten.
Art. 64 Abs. 6 Bst. d
Sollte Art. 64 Abs. 5bis eingeführt werden, so stimmen TI (56), ZG (16), GDK (51), EDU (22) und die Grünen (38) dieser Ausnahme zu.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer verlangen hingegen, dass die Liste der Ausnahmen ergänzt wird und dass diese Bestimmung auch in den folgenden Fällen gilt:
- für Personen, die einen ärztlichen Grundversorger aufsuchen: FR (40), SGAM/SSMG (20), VSAO (33)
- für Patienten, die von einer Fachperson an einen anderen frei praktizierenden Arzt überwiesen werden: ASI (34)
- für Überweisungen an einen Facharzt durch den Hausarzt: SGAM/SSMG (20), UNION (17)
- für die Versicherten in einem Managed-Care-Modell: VD (59), kf (6), Ombudsman (7), santésuisse (36), UNION (17)
- für Patienten mit chronischen Krankheiten: UNION (17)
- für Bewohner von Pflegeheimen: VD (59), ASI (34), CURAVIVA (37)
- für Nutzer von Spitexleistungen: VD (59)
- für Unfallopfer: UNION (17)
GDK (51), EDU (22), AVIVO (54), FMH (46), KKA (18) und SHV (24) stellen fest, die im Kommentar erwähnte Ausnahme für die Leistungen bei Mutterschaft fehle im Gesetz. Sie verlangen daher, diese Ausnahme aufzuführen.
SCG (12) denkt, dass diese vorgesehene Ausnahme wieder zu Kostensteigerungen führt und somit wenig konsequent ist.
H+ (19) fordert die Streichung, da sie gegen den Behandlungsbeitrag ist.
II Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ...
Die EDU (22) und Medi 24 (23) finden die Frist zur Einführung von einem Jahr zu kurz bemessen.