Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten

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Für Spitex (15) ist unklar, inwieweit Spitex und Pflegeheime nach neuem und nach altem Recht von diesem Artikel betroffen sind und stellt den Antrag, der Zusammenhang zwischen der Revision der Pflegefinanzierung und den vorliegenden neuen Revisionsvorschlägen sei in der Botschaft zu erläutern.

Art. 62 Abs. 2ter: Dauer des Versicherungsverhältnisses

Die hier vorgeschlagene Revision wird vom Grundsatz her von einer knappen Mehrheit der

Vernehmlassungsteilnehmer gutgeheissen.

TI (56), VS (57), die CSP (3), KKA (18) und SGAM (20) stimmen der Vorlage zu. GDK (51) und physioswiss (61) sind ebenfalls grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden und beantragt zusätzlich, die gewährten Prämienrabatte bei wählbaren Franchisen zu reduzieren.

Die SVP (50), groupmutuel (44), RVK (32), santésuisse (36), SGV (14) und SVV (48) begrüssen die vorgeschlagene Revision, sprechen sich aber für eine Mindestvertragsdauer von mehr als zwei Jahren aus. Groupmutuel (44), santésuisse (36) und SVV (48) schlagen vor, dass die längere Vertragsdauer nicht nur für die Wahlfranchise, sondern für alle Rabatt-Modelle gelten solle. UNION (17) steht dem Vorschlag ebenfalls positiv gegenüber, fordert aber, dass nicht nur die Wahlfranchise, sondern auch die gleiche Krankenkasse für eine bestimmte Zeit beibehalten wird.

FR (40), JU (28), VD (59), FRC (41), Ombudsman (7) und SPO (25) begrüssen den Vorschlag, verlangen aber, dass im Gesetz nur eine Bindung an die Wahlfranchise, nicht aber an den Versicherer verankert wird.

ASI (34), FMH (46), FRC (41) und pharmaSuisse (43) schlagen als alternative oder kumulative Massnahme die Abschaffung der hohen Franchisen vor. FMH (46) fordert zudem die Prüfung eines Verbots der Billigkassen und Listenmodelle.

H+ (19) und SAGV (30) sind der Meinung, dass eine längere Vertragsdauer bei besonderen Versicherungsformen einer Franchiseerhöhung im Falle einer Erkrankung gleichkomme.

ZG (16) lehnt die Massnahme ab und schlägt eine grundsätzliche Verlängerung der gesetzlichen Vertragsfristen auf zwei Jahre vor.

Für eine generelle Abschaffung der Wahlfranchise oder für die Einführung des Modells PGS (Modell der persönlichen Gesundheitsstelle) und somit gegen die vorliegende Revision spricht sich VSAO (33) aus. Aufgrund der abschreckenden Wirkung einer zweijährigen Vertragsdauer lehnt die EDU (22) den Vorschlag ab.

Die Grünen (38), PdAS (59), asci und SKS (42), AVIVO (54), VASOS (53) und PULSUS (62) sind gegen den Vorschlag, weil er schlimme Auswirkungen auf die Finanzen von Kranken habe und eine Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten nicht berücksichtige.

Art. 64 Abs. 4 erster Satz

Dieser Ausnahme wird von FR (40), den Grünen (38) und KKA (18) ausdrücklich zugestimmt. Von ZG (16), GDK (51), EDU (22) und SHV (24) nur dann, wenn Art. 64 Abs. 5bis wirklich eingeführt werden sollte.

H+ (19) fordert explizit die Streichung, da sie gegen den Behandlungsbeitrag ist.