Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten

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Für KKA (18) macht die Einführung der telefonischen Beratungsdienste erst ab 2011 Sinn. Dies zeigt aber erneut auf, dass die Telefonberatung vor allem Personen mit tieferem Einkommen keine zeitgerechte Alternative zum Behandlungsbeitrag bietet.

FR (40) verlangt, dass die Bereitstellung der Telefonberatung zeitgleich mit der Einführung der Selbstbeteiligung erfolgt.

Nach Ansicht der GDK (51) ist gleichzeitig zumindest in der Verordnung vorzusehen, dass die Versicherer ihre Versicherten über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten entsprechend informieren.

III Dringlichkeit

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer erachten die Revision nicht als dringlich.

GCK (51), TI (56) und ZG (16) stimmen der Gültigkeitsdauer ausdrücklich zu.

RVK (32) kritisiert die Befristung auf zwei Jahre, da sie in einem gewissen Konflikt mit den hohen Investitionskosten , die sie verursache, stehe.

2.3 Weitere Vorschläge

Bundesbeitrag zur Verbilligung der Prämien

Etwa 15 Stellungnahmen enthalten Bemerkungen zum Bundesbeitrag zur Verbilligung der Prämien; die Hälfte spricht sich für diesen Vorschlag aus, die andere Hälfte dagegen.

Weitere Vorschläge

Gut die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer schlägt zusätzliche Massnahmen vor, um Einsparungen zu erzielen. Diese Massnahmen stehen jedoch nicht in direktem Zusammenhang zur Revision, zu der diese Vernehmlassung durchgeführt wird. Zu erwähnen sind beispielsweise:

- die Verringerung der Prämienrabatte bei den Wahlfranchisen

- die Erhöhung der Jahresfranchise und des Selbstbehalts

- die Senkung der Medikamentenpreise

- die Überprüfung des Grundleistungskataloges

- die Anpassung der Tarife in den Spitalambulatorien

- die Lockerung des Vertragszwangs

- der Risikoausgleich unter den Krankenversicherern

- die vorübergehende Senkung der Reserven der Krankenkassen

- die Finanzierung des ambulanten Bereichs der Spitäler

- die Kosten medizinischer Hilfsmittel

- die Förderung von Managed Care und Ärztenetzwerken

Von einigen Vernehmlassungsteilnehmern wird auch beantragt, dass der Bundesrat die am runden Tisch von Anfang April ausgehandelten Massnahmen unverzüglich umsetzt.