Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes
Globalisierte Wirtschaft
Die globalisierte Wirtschaft benötigt zunehmend Arbeitskräfte, welche über im Ausland erworbene Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen und interkulturelle Kompetenzen verfügen. Solche Mobilitätserfahrungen werden immer stärker zu einer Zugangsvoraussetzung zu einem technisch hoch entwickelten und internationalisierten Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt. Durch den Jugendaustausch erhalten junge Menschen die Möglichkeit, die erforderlichen Erfahrungen zu sammeln, sei es im Rahmen des Studiums oder bei Berufspraktika, sei es im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit oder bei internationalen Freiwilligendiensten. Die Herausforderung für die Förderungspolitik des Bundes besteht hier darin, eine solide Betreuungs- und Vermittlungsarbeit zu sichern, insbesondere auch für junge Menschen mit Benachteiligungen.
Migrationsdynamik
Aufgrund der Migrationsdynamiken der letzten Jahre sind heute zwischen 21 und 25 Prozent der in der Schweiz lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter von 0-19 Jahren Ausländerinnen und Ausländer. Während über zwei Drittel der ausländischen Kinder und Jugendlichen in der Schweiz geboren sind, stammt über die Hälfte der jungen Menschen ohne Schweizerpass aus Nicht-EU/EFTA-Staaten. Hinzu kommt eine grosse Anzahl statistisch nicht erfasster schweizerischer Jugendlicher mit Migrationshintergrund. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei der Integrationsaufgabe um eine langfristige Herausforderung handelt, zu der auch die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit und die entsprechende Förderungspolitik des Bundes einen wichtigen Beitrag leisten kann.
1.1.3.2 Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
Eine weitere Herausforderung an die Kinder- und Jugendförderung des Bundes stellt die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen dar.
Spätestens seit der Einführung eines eigentlichen Behindertengleichstellungsrechts (Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 BV; Behindertengleichstellungsgesetz10) sind die Gesetzgeber in Bund und Kantonen verpflichtet, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die zur Verbesserung ihrer Partizipation in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beitragen. Bei der Umsetzung dieser Verpflichtung kommt neben der schulischen Integration insbesondere auch der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit eine entscheidende Rolle zu, da sie Kindern und Jugendlichen mit wie auch solchen ohne Behinderungen früh Gelegenheit gibt, Gleichstellung und Integration, aber auch Behinderung als Selbstverständlichkeit zu erleben.
Heute sind ausserschulische Angebote, die Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zugleich offenstehen, noch die Ausnahme. Die Herausforderung der Förderungspolitik des Bundes besteht darin, dazu beizutragen, dass vermeidbare Barrieren zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen abgebaut und Angebote erprobt und unterstützt werden, welche den Bedürfnissen von allen Kindern und Jugendlichen in einem gemeinsamen Rahmen Rechnung tragen.
Angesichts dieser Herausforderungen wird von Seiten der Politik und der Fachkreise seit längerem ein stärkeres Engagement des Bundes gegenüber den Kantonen und Jugendverbänden gefordert (vgl. Ziff. 1.1.5.1 und 1.1.5.2). Bei der Vorlage für ein neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz geht es denn auch insbesondere darum, in Zusammenarbeit mit den kinder- und jugendpolitischen Akteurinnen und Akteuren differenzierte Angebote der ausserschulischen Arbeit schweizweit zu fördern und dabei die Integration aller Kinder und Jugendlicher in Freizeitangebote zu unterstützen (vgl. Ziff. 1.3.2).
1.1.4 Die geltenden Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendförderung des Bundes
Die heutigen Aktivitäten des Bundes im Bereich der Kinder- und Jugendförderung stützen sich auf das geltende Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit
10 SR 151.3. 11/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz