Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 44 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes

Dabei gelten die SAJV und DOJ aufgrund ihrer Mitgliederbasis – die SAJV vertritt rund 500'000 Kinder und Jugendliche aus den verbandlichen Strukturen, der DOJ rund 150'000 Kinder und Jugendliche aus den Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit - für den Bund als die Hauptansprechpartner bei Fragen der konzeptuellen und gesetzgeberischen Weiterentwicklung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Gleichzeitig übernimmt insbesondere die SAJV wichtige internationale Vertretungsfunktionen für die Schweizer Jugend über ihre Mitgliedschaft im Europäischen Jugendforum, über ihren Einsatz im Joint Council des Europarats sowie über eine Kooperation mit dem EDA zur Vertretung von Jugendbelangen bei der UNO. Gleichzeitig erlauben es die Reichweite und Organisationenstrukturen der Dachverbände, sie bei Bedarf mit der Ausführung von Bundesaufgaben zu beauftragen (die SAJV prüft im Auftrag des BSV Subventionsgesuche von Jugendorganisationen und vergibt im Auftrag der DEZA Projektsubventionen; Intermundo führt im Auftrag des SBF die Koordinationsstelle Jugend in Aktion, welche die indirekte Beteiligung am entsprechenden EU-Programm verwaltet, vgl. Ziff. 1.1.6.1).

1.1.2.2 Öffentliche Trägerschaften und ihre Tätigkeitsfelder

Gemeinden, Kantone und Bund

Die Organisationsstruktur, Tätigkeiten und Finanzmittel öffentlicher Verwaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik unterscheiden sich schweizweit oft erheblich. Auf kantonaler Ebene ist die Kinder- und Jugendförderung zumeist in den Bildungs- oder Sozialdepartementen verankert, teilweise in Verbindung mit dem Kinder- und Jugendschutz. So bestehen kantonal recht unterschiedliche Strukturen und Ansätze der Kinder- und Jugendförderung. Teilweise wurden Stellen für kantonale Kinder- und Jugenddelegierte geschaffen und es existieren in verschiedenen Kantonen Kinder- und Jugendkommissionen. Ähnlich gestaltet sich die Lage in Städten und Gemeinden. Hier werden Kinder- und Jugendfragen oft in Verwaltungseinheiten in Verbindung mit dem schulischen Bereich und Fragen der Familien-, Sport-, Kultur- und Integrationsförderung behandelt. Zumindest in grösseren und mittelgrossen Städten bestehen professionelle kommunale Strukturen. Insbesondere in kleineren Gemeinden mit Milizsystem können aufgrund begrenzter Finanzmittel professionelle Angebotsstrukturen der Kinder- und Jugendförderung oft nur in Kooperation mit Nachbargemeinden realisiert werden. Nach Auskunft von DOJ bestehen in rund einem Drittel aller Schweizer Gemeinden von den Kommunen getragene bzw. finanzierte Angebotsstrukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Auf Bundesebene beschäftigen sich verschiedene Stellen mit Kinder- und Jugendfragen. Eine koordinierende Aufgabe kommt hier dem Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Kinder-, Jugend- und Altersfragen zu (vgl. Ziff. 1.3.8 und Art. 18).

EDK und Konferenz der kantonalen Beauftragen für Kinder- und Jugendförderung (KKJF)

Im Rahmen der interkantonalen Koordination beschäftigt sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) mit Fragen der Kinder- und Jugendförderung. Ihr angegliedert ist die Konferenz der kantonalen Beauftragen für Kinder- und Jugendförderung (KKJF). Die KKJF kommt zweimal im Jahr zusammen und gewährleistet den Informationsaustausch zwischen den kantonalen Fachpersonen der Kinder- und Jugendförderung. Die KKJF plädiert angesichts der Unterschiede und Lücken der Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz für die Schaffung von national anerkannten Standards, welche den Rahmen für ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochstehendes Angebot definieren, und hat entsprechend einen Vorschlag für Standards für die Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz erarbeitet. Die KKJF fordert darin auf Gemeinde- und Kantonsebene die verbindliche gesetzliche Verankerung von Kinder- und Jugendförderung sowie die Konkretisierung der kinder- und jugendpolitischen Zielsetzungen in Form von Leitbildern bzw. Konzeptpapieren. Des Weiteren hält die KKJF auf kommunaler wie kantonaler Ebene Beauftragte für Kinder- und Jugendförderung als Fach- und Anlaufstelle sowie begleitend dazu eine Kinder- und Jugendkommission, die sich mit strategischen Fragen auseinandersetzt, für notwendig.7

7 Konferenz der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung (KKJF), Standards für Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz, Entwurf, September 2007. Die EDK hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu den Standards geäussert. 9/44 erläuternder bericht ve_kinder- und jugendförderungsgesetz