Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

die anerkannten Technologieparkorganisationen Mitwirkungsrechte erhalten (siehe Anhang 3). Im Weiteren wünschen [7:] SAGUF und HPG die gemeinsame Wohlfahrt als Bedingung zur Errichtung eines Innovationsparks (siehe Anhang 3).

4.5 Planungsverfahren (Art. 36-44)

4.5.1 Allgemeine Bemerkungen

Zu den Bestimmungen betreffend das Planungsverfahren haben sich 13 Vernehmlassungsteilnehmer mit Änderungsanträgen geäussert. [1:] TI ist der Meinung, dass die Planungsartikel im Sinne einer verbesserten Koordination der Forschungs- und Innovationsförderung mit der Hochschulpolitik verstärkt werden sollten. Für [1:] BS sollten die Förderaktivitäten auch mit den kantonalen Verwaltungen und Institutionen koordiniert werden.

4.5.2 Diverse Änderungsanträge

[5:] ETH-Rat ist der Ansicht, dass die Koordination des Vorgehens bei einer internationalen Ausrichtung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit den zuständigen Forschungsorganen (SNF und KTI) überlassen werden sollte, die operative Verantwortung sollte jedoch weiterhin den Institutionen des ETH-Bereichs und den Hochschulen obliegen. Im Weiteren möchte [5:] ETH-Rat, dass er und die wichtigsten betroffenen Partner für die Definition der Prioritäten miteinbezogen werden sollten.

Für [5:] SUK ist nicht klar wie beim Innovationspark die Schnittstellen mit dem Zuständigkeitsbereich der SUK bzw. Hochschulkonferenz aussehen, hier wäre allenfalls eine Koordination angezeigt. Ansonsten begrüsst [5:] SUK die im Planungsverfahren festgelegten Massnahmen hinsichtlich Konsultation der SUK bzw. Hochschulkonferenz, bezüglich der Mehrjahrespläne namentlich auch die in Artikel 42 Absatz 2 vorgesehene Vernetzung mit den projektgebundenen Beiträgen nach HFKG.

Die Qualitätssicherungsrichtlinien des Koordinationsausschusses gemäss Artikel 38 sollen für [1:] FR namentlich transparente Verfahren zur Vergabe von Mandaten und Beiträgen festlegen. [1:] VD wünscht eine Liste mit beispielhaften Aufgaben, die der Bundesrat dem Koordinationsausschuss delegieren kann.

[1:] NE und GE möchten, dass die Überprüfung der strategischen Ausrichtung der Förderpolitik des Bundes auch im internationalen Vergleich stattfindet (siehe Anhang 3). [5:] Akademien möchten, dass bei Artikel 40 Absatz 4 auch die schweizerischen Akademien angehört werden. [2:] SP, [4:] SGB und [5:] SNF möchten, dass die Mehrjahresprogramme auch als zentrales Grundlagendokument für die Leistungsvereinbarung dienen. [6:] SWISSMEM ist der Ansicht, dass die KTI nicht zur Ausarbeitung von Mehrjahresprogrammen verpflichtet werden sollten.

5 Spezielle Themen

5.1 Abstimmung mit dem HFKG

5.1.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Frage der Abstimmung der Totalrevision FIFG mit dem HFKG wird von 41 der 83 Vernehmlassungsteilnehmer als wichtiges Anliegen angesehen.

a) Regelungsmaterie des FIFG im Verhältnis zum HFKG

Keine Vernehmlassungspartei äussert sich ablehnend oder kritisch zu dieser grundsätzlichen Abgrenzung der Regelungsmaterien des FIFG und des HFKG gemäss Erläuterungsbericht (Kap. 3, S. 27)8.