Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
3 Allgemeine Auswertung
3.1 Generelle Bewertung der Vorlage
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden:
anerkennt den Revisionsbedarf (Totalrevision),
begrüsst die für die Totalrevision formulierten Grundsätze und gesetzten Revisionsziele und ist mit der generellen Stossrichtung des Gesetzesentwurfs grundsätzlich einverstanden.
Die 83 Stellungnahmen umfassen zahlreiche konkrete Änderungsanträge zu einzelnen Artikeln der Vorlage, die wie erwähnt in Anhang 3 in ihrer Verbatimfassung vollständig aufgelistet sind. Ein von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden vorgebrachtes Anliegen betrifft die prozedurale und materielle Abstimmung mit dem neuen HFKG. Damit verbunden wird die Frage nach dem Verfahren bzw. dem „richtigen“ Zeitpunkt der geplanten Totalrevision des FIFG. Hinsichtlich der generellen Bewertung der Vorlage präsentiert sich die Situation nach Vernehmlassungsgruppen angeordnet wie folgt (s. Anhang 2):
I Kantone (Total 26)
21 Kantone äussern sich insgesamt positiv zur Vorlage und begrüssen deren generelle Stossrichtung sowie die gesetzten Revisionsziele. Darunter unterbreiten 17 Kantone anzahlmässig wenige und/oder thematisch eng fokussierte Änderungsanträge, während 3 Kantone (VD, GE, TG) anzahlmässig zahlreiche und/oder thematisch breiter orientierte Änderungsanträge vorbringen.
4 weitere Kantone (davon AG, BL und TI mit wenigen und thematisch eng fokussierten; BS mit zahlreichen und thematisch breit orientierten Änderungsanträgen) geben ebenfalls eine grundsätzlich positive Stellungnahme ab. Die Revisionsziele und die Vorlage werden im Sinne einer terminologischen und systematischen „Nachführung“ des geltenden Gesetzes begrüsst. Gleichzeitig aber äussern sie Vorbehalte: Die Vorlage erfülle die in eine „(umfassende) Totalrevision“ gesetzten Erwartungen nicht und müsse mittelfristig durch eine weitergehende „materielle“ Totalrevision ergänzt werden (AG, BS, BL), Der Kanton TI im Besonderen hegt Zweifel am Revisionsziel, die Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes in einem Rechtserlass zu regeln.
1 Kanton (SG) äussert sich aus grundsätzlichen Gründen kritisch zur Vorlage, insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung mit dem HFKG. Die „mangelnde - und zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mögliche - Koordination mit dem HFKG“ gebiete es, die Totalrevision des FIFG zeitlich zurückzustellen, nach Abschluss der parlamentarischen Beratung zum HFKG den Revisionsbedarf des FIFG erneut zu prüfen und zu gegebener Zeit eine erneute Vernehmlassung durchzuführen.
Insgesamt 7 Kantone (GL, AR, AI, VD, VS, NE und GE) greifen das Thema: „Koordination mit HFKG“ in ihren Stellungnahmen nicht auf, während dieses von 19 Kantonen explizit angesprochen wird. Dabei begrüssen sie entweder ausdrücklich das im Erläuterungsbericht zur Vorlage in Aussicht gestellte, zeitlich gestaffelte Verfahren (i.e. Verabschiedung der Gesetzesbotschaft erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum HFKG) oder fordern dieses Vorgehen explizit ein. Diese Position wird grundsätzlich formuliert, auch von Kantonen, die den (gegenüber dem Entwurf) zusätzlichen Abstimmungsbedarf zum HFKG in materieller Hinsicht nicht konkretisieren oder diesbezüglich die Gesamtvorlage oder einzelne Aspekte daraus positiv würdigen.
II Politische Parteien (Total 5)
Alle Stellungnahmen anerkennen den gesetzestechnischen und redaktionellen Revisionsbedarf (Totalrevision). Eine umfassend positive Stellungnahme sowohl hinsichtlich der Revisionsziele wie auch zum vorliegenden Entwurf erfolgt seitens der FDP. Ihre Änderungsanträge betreffen namentlich die