Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

erfolgte Teilrevision zur KTI (insb. betreffend Aufgaben im Bereich der internationalen Innovationsförderung), die Regelung zur Ressortforschung (verstärkte Eingrenzung) sowie die Bundesbeiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (erhöhte Flexibilität). Eine insgesamt positive Stellungnahme, jedoch mit Vorbehalten erfolgt seitens der CVP, der SP und der Grünen. Die CVP fordert vor allem bezüglich dem (begrüssten) Revisionsziel „einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz“ weitergehende Vereinfachungen - besonders in den Abschnitten zur „Innovationsförderung“, zur „internationalen Zusammenarbeit“ sowie zur „Planung und Koordination“. Zudem betont sie hinsichtlich der formalen und materiellen Abstimmung zwischen FIFG und HFKG die Notwendigkeit eines zeitlich gestaffelten Vorgehens. Dieses Anliegen (Sachkoordination zwischen FIFG und HFKG ) wird auch von der SP betont. Weitere grundsätzliche Vorbehalte der SP betreffen die nicht ausreichend dargelegte „hohe Bedeutung von Forschung und Innovation für die Gesellschaft“ sowie das - in der Sache begrüsste - Revisionsziel “Schweizerischer Innovationspark“. Die Vorbehalte der Grünen betreffen insbesondere das Revisionsziel „Einfaches Aufgaben und Organisationsgesetz“ als solches, welches als „kurzsichtig und wenig zukunftsweisend“ bewertet wird. Die „gesellschaftliche Bedeutung“ von Forschung und Innovation werde nicht ausreichend berücksichtigt und das Anliegen der Nachhaltigkeit („nachhaltige, klimaverträgliche und Ressourcen schonende Zukunftsgestaltung“) sollte auf Gesetzesstufe systematisch verankert und besser zur Geltung gebracht werden. Eine negative Stellungnahme (Rückweisung) erfolgt seitens der SVP. Die Erwartungen an eine Totalrevision würden nicht erfüllt. Dem „Nutzen der Forschung und Innovation, der generellen Umsetzbarkeit und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Verwertbarkeit“ werde kaum sichtbare Bedeutung und Gewicht beigemessen; „Leistungsvereinbarungen und Transparenz als elementare Legitimationsvoraussetzungen für staatliche Unterstützungen“ fehlten in der Vorlage weitgehend.

III Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Total 3) und IV Gesamtschweizeri-

sche Dachverbände der Wirtschaft (Total 4)

Mit Ausnahme von SAB anerkennen die Vernehmlassungsteilnehmer der Gruppen [3:] und [4:] den Revisionsbedarf (Totalrevision), begrüssen die gesetzten Revisionsziele und äussern sich zur Vorlage insgesamt positiv. Dabei umfassen die Stellungnahmen der Gruppe [3:] vorwiegend grundsätzliche Kommentare zur Bedeutung von Forschung und Innovation aus Sicht der Regionalverbände, während die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft mehrere, thematisch klar fokussierte Änderungsanträge vorbringen. Diese betreffen hauptsächlich die (gegenüber der erfolgten Teilrevision) zusätzlich eingeforderte „erhöhte Stärkung der Unabhängigkeit der KTI und eine Anpassung ihrer Befugnisse und Zuständigkeiten an diejenigen des SNF“ (economiesuisse; ArbeitgeberV), die (zu restriktive) Regelung betreffend der Unterstützung von Forschungseinrichtungen auf der Basis des bisherigen Artikel 16 (economiesuisse; ArbeitgeberV; SGV) sowie die stärkere Verankerung des Wettbewerbsprinzips in der (an sich begrüssten) Neuregelung zur Ressortforschung (economiesuisse; ArbeitgeberV). Der SBG äussert sich zusätzlich kritisch zur ungenügenden gesetzlichen Verankerung der „gesellschaftlichen Bedeutung von Forschung und Innovation“. Ein gestaffeltes Vorgehen betreffend Abstimmung zwischen FIFG und HFKG werden zudem von SGB und SGV begrüsst bzw. gefordert.

V Bildungs- und wissenschaftspolitische Organisationen (Total 13)

Alle Vernehmlassungsteilnehmer der Gruppe [5:] anerkennen den Revisionsbedarf (Totalrevision), begrüssen die gesetzten Revisionsziele und äussern sich zur Vorlage grundsätzlich positiv, wenn auch teilweise mit mehreren Änderungsanträgen. 9 unter den insgesamt 13 Vernehmlassungsteilnehmer bringen Änderungsanträge vor, welche – innerhalb der gesetzten Revisionsziele gemäss Vorlage – zu verschiedenen Themen Präzisierungen und Ergänzungen betreffen. Darunter auch die EDK, die überdies in besonderm Masse das Anliegen der Koordination zwischen den FIFG- und HFKG-Vorlagen besonders betont. „Positiv, mit Vorbehalt“ äussern sich auch die CRUS, der ETH-Rat, die KFH und der SNF. Deren vergleichsweise zahlreichen Änderungsanträge betreffen grundsätzlichere Punkte der Vorlage. Keiner davon stellt jedoch die gesetzten Revisionsziele als solche in Frage, sondern betreffen deren Umsetzung. So ist namentlich der SNF der Auffassung, dass das (begrüsste)