Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

vom 7. Oktober 19836 geförderten Forschungsinstitutionen vorgebracht. Die Mehrheit vertritt die Auffassung, dass mit der Neuregelung in Artikel 13 FIFG gemessen an der bisherigen Praxis implizit eine deutliche Verschärfung bzw. „Einschränkung“ der Fördermöglichkeiten des Bundes erfolge. Entsprechend wird diesbezüglich von mehreren Kantonen, aber auch von Vernehmlassungsteilnehmenden der Gruppe [2:] sowie der Gruppen [4:] und [5:] eine umfassende Überprüfung eingefordert (s. Kap. 5.3).

3.2.2 Einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz – Regulierungsdichte a) Stellungnahmen (quantitativ)

Von den 83 Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich insgesamt 14 Vernehmlassungsteilnehmer davon 9 mit konkreten Änderungsanträgen zu diesem Grundsatz, gemäss welchem mit der Totalrevision des FIFG der bisherige Charakter des Gesetzes als „einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz, mit einer tiefen Regulierungsdichte“ beibehalten werden soll.

b) Stellungnahmen (qualitativ)

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer, darunter z.B. [1:] BE und AR, begrüssen - direkt oder indirekt

- die in der Vorlage zu Gunsten des Revisionszieles „einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz“ gemachten Anstrengungen und haben diesbezüglich keine spezifischen Änderungsanträge. Von den erwähnten 9 Stellungnahmen stellen alleine [2:] Grüne und [4:] SGB den Grundsatz an und für sich als „wenig zukunftsweisend“ in Frage und möchten im Gesetz anstelle „blosser“ Rahmenbestimmungen eine stärkere Ausrichtung auf materielle Bestimmungen (i.e. gesellschafts- und umweltbezogene Bedeutung der Förderung von Forschung und Innovation) vorfinden.

Alle übrigen begrüssen das Revisionsziel, haben aber Vorbehalte betreffend der Regulierungsdichte. 5 Vernehmungsteilnehmer vertreten entschieden die Meinung, die Vorlage müsse in verschiedenen Abschnitten deutlich gestrafft werden. So legen [2:] CVP, SP, [4:] SGB [5:] CRUS und SNF grossen Wert auf die Absicht, ein Aufgaben- und Organisationsgesetz mit tiefer Regulierungsdichte zu schaffen; sie bezweifeln aber, dass die Vorlage diesen Ansprüchen gerecht wird. Die [2:] CVP beantragt, dass verschiedene Abschnitte und Artikel, insbesondere jene zur Innovationsförderung, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zur Koordination und Planung, weiter entschlackt und vereinfacht werden. Für die [5:] CRUS haben die mit der Teilrevision neu eingeführten Bestimmungen im 4. Abschnitt "Innovationsförderung", eine viel höhere Regelungsdichte als das übrige Gesetz und gefährden dessen Harmonie. Derselben Auffassung zu Gunsten einer Überprüfung der Regulierungsdichte sind [5:] ETH-Rat und KFH sowie [4:] economiesuisse, und ArbeitgeberV wie auch [6:] SWISSMEM. [2:] SP, [4:] SGB und [5:] SNF beantragen, die Bestimmungen zur Innovationsförderung sowie diejenigen im 5. Abschnitt "Internationale Zusammenarbeit", und im 3. Kapitel "Koordination und Planung", noch vermehrt auf das Notwendige zu beschränken. Zudem schlagen [2:] SP, [4:] SGB und [5:] SNF vor, die Absätze 3 bzw. 2 der Artikel 34 bzw. 35 über die Verwendung von Rückforderungen bzw. Rückzahlungen als unnötig zu streichen und dafür entsprechende Erläuterungen in der Botschaft zu machen. [5:] Akademien beanstandet zudem verschiedene Bestimmungen, die nicht auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsstufe festzuhalten seien, namentlich in Artikel 26, Aufträge an den SNF.

3.2.3 Struktur und Aufbau des Gesetzes a) Stellungnahmen (quantitativ)

Von den 83 Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich insgesamt nur 3 Vernehmlassungsteilnehmer explizit und mit konkreten Änderungsanträgen zur vorgelegten Struktur und zum neuen Aufbau des Gesetzes.

b) Stellungnahmen (qualitativ)

Keiner der 83 Vernehmlassungsteilnehmer verwirft die im Entwurf vorgelegte Struktur und den Aufbau des Gesetzes. Dies gilt namentlich auch für die Neufassung vom 5. Abschnitt „Internationale Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und Innovation“, welche z.B. von [2:] SVP, die ansonsten gegen-