Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 9 Seiten

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Erläuterungen zur Anpassung der MiVo-HF / 10.12.2009

Notwendigkeit einer Anpassung einzelner Bereiche und Fachrichtungen

Die Rahmenlehrpläne - als Grundlage der Bildungsgänge - werden von den Bildungsanbietern in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) entwickelt. Die Bildungsgänge sind in hohem Masse auf die berufliche Praxis und den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Die Verordnung über die Mindestvorschriften führte die Rahmenlehrpläne als Grundlage für die einzelnen Bildungsgänge ein. Die Erarbeitung der jeweiligen Rahmenlehrpläne hat neue bzw. veränderte Ausbildungsbedürfnisse seitens der Wirtschaft aufgezeigt.

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) hat unter anderem ein Berufsbildungssystem zum Ziel, das die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt (Artikel 3 BBG). Neue Entwicklungen in der Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft führen zu neuem Wissen und damit verbunden zu neuen Ausbildungsbedürfnissen. Daher sind auch die Bildungsgänge der höheren Fachschulen periodisch den neuesten Entwicklungen anzupassen. Die vorliegende Anpassung der Verordnung nimmt diese Entwicklungen auf, indem bisherige Fachrichtungen und Bezeichnungen aufgehoben bzw. den neuen Ausbildungsbedürfnissen und -inhalten angepasst oder indem neue Fachrichtungen eingeführt werden sollen.

Dies bedingt eine Anpassung der Anhänge 1 - 7 der Verordnung über die Mindestvorschriften. Weiter wird in Artikel 1 der Verordnung vorgeschlagen, neu den Bereich Verkehr und Transport einzuführen.

Die hier vorgeschlagenen Veränderungen entsprechen einem Bedürfnis der Praxis bzw. der einzelnen Wirtschaftsbranchen und wurden von den jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt beantragt. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat sichergestellt, dass die neuen Fachrichtungen bildungssystematisch richtig eingeordnet und mit den anderen Ausbildungswegen abgestimmt sind.

Mit der Anpassung der Anhänge wird die im Jahr 2005 eingeführte Grundstruktur (Bereiche und Fachrichtungen) bereinigt und konsolidiert. Damit erhalten die erarbeiteten Rahmenlehrpläne und Bildungsgänge eine rechtliche Grundlage, so dass künftig die geschützten Titel auf dieser Grundlage vergeben werden können.

Neben dem Artikel 1 und den Anhängen wird zusätzlich der Artikel 15 mit einem neuen Absatz ergänzt, der die Führung eines Verzeichnisses der vom BBT anerkannten Nachdiplomstudien regelt. Dies soll eine flexiblere Bewirtschaftung der Nachdiplomstudien ermöglichen.