Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/33: Änderung der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen · 9 Seiten

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Erläuterungen zur Anpassung der MiVo-HF / 10.12.2009

3.3 Anhang 3: Höhere Fachschulen für Wirtschaft

Ziffer 1

Im Bereich Wirtschaft besteht ein vermehrter Bedarf nach spezialisierten Bildungsgängen. Auf Antrag der verschiedenen Organisationen der Arbeitswelt (AgriAliForm, fenaco, Schweizerische Bankiervereinigung, Swiss Marketing, KV Schweiz, Schweizerischer Gewerbeverband, Branche öffentliche Verwaltung, Treuhand Suisse, Schweizerische Textilfachschule, Bildungsverband der Versicherungswirtschaft, Eidgenössische Zollverwaltung) werden neben den bisherigen Fachrichtungen "Betriebswirtschaft", "Drogerieführung" und "Wirtschaftsinformatik" sechs neue Fachrichtungen eingeführt: "Agro-Wirtschaft", "Bankwirtschaft", "Marketingmanagement", "Rechtsassistenz", "Textilwirtschaft", "Versicherungswirtschaft" und "Zollverwaltung".

Ziffer 4

Die Änderungen in Ziffer 1 führen auch zu neuen Titeln.

3.4 Anhang 4: Höhere Fachschulen für Land- und Waldwirtschaft

Ziffer 1

Die bisherige Bezeichnung der Fachrichtung "gesamter Bereich der Landwirtschaft" wird auf Begehren der Trägerschaft AgriAliForm und fenaco durch "Agro-Technik" ersetzt. Weiter erfährt die bisherige Fachrichtung "gesamter Bereich der Waldwirtschaft" mit der neuen Bezeichnung "Waldwirtschaft"

eine redaktionelle Anpassung.

Ziffer 4

Die Änderungen in Ziffer 1 führen auch zu neuen Titeln.

3.5 Anhang 5: Höhere Fachschulen für Gesundheit

Ziffer 1

Im Bereich Gesundheit erfolgt eine Bereinigung in einzelnen Fachrichtungen aufgrund übergeordneter bildungspolitischer Entscheidungen. Die Ausbildungen in den Fachrichtungen "Ergotherapie", "Ernährungsberatung", "Geburtshilfe" und "Physiotherapie" wurden mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen in den Verantwortungsbereich der Fachhochschulen transferiert. Diese Bildungsgänge werden auf Stufe höhere Fachschulen nicht mehr angeboten und deshalb aufgehoben.

Die Fachrichtung "Aktivierungstherapie" wird auf Antrag des zuständigen Berufsverbandes und der OdASanté in „Aktivierung“ umbenannt.

Ziffer 4 Absatz 1

Die Änderungen in Ziffer 1 führen auch zu neuen Titeln.