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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 82 Seiten

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Futtermittelbuch-Verordnung FMBV 916.307.1

hängigkeitsgarantien in Zusammenhang mit ihrem Zuständigkeitsbereich bieten.

7. Kapitel Schlussbestimmungen

Art. 22 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 10. Juni 19993 (FMBV) wird aufgehoben.

Art. 23 Übergangsbestimmungen

Futtermittel, die nach bisherigem Recht gekennzeichnet und verpackt sind, dürfen bis zum 31. August 2011 in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände auf dem Markt bleiben.

Art. 24 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

3 SR 916.307.1