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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 82 Seiten
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Futtermittelbuch-Verordnung FMBV 916.307.1
hängigkeitsgarantien in Zusammenhang mit ihrem Zuständigkeitsbereich bieten.
7. Kapitel Schlussbestimmungen
Art. 22 Aufhebung bisherigen Rechts
Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 10. Juni 19993 (FMBV) wird aufgehoben.
Art. 23 Übergangsbestimmungen
Futtermittel, die nach bisherigem Recht gekennzeichnet und verpackt sind, dürfen bis zum 31. August 2011 in Verkehr gebracht werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände auf dem Markt bleiben.
Art. 24 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.