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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 82 Seiten

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Futtermittelbuch-Verordnung FMBV 916.307.1

3Der Nährwert von Mischfuttermitteln berechnet sich nach den in Anhang 1.4 aufgeführten Methoden.

3. Kapitel Zusatzstoffe und Vormischungen für die Tierernährung

Art. 15 Voraussetzungen für die Verwendung von Zusatzstoffen und Vormi-

schungen in der Tierernährung

Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen müssen, vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der Bewilligung, die in Anhang 6.2 aufgeführten Bedingungen, und die in der Bewilligung für den Stoff festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Art. 16 Liste der zugelassenen Zusatzstoffe

1Die Liste der zugelassenen Zusatzstoffe nach Artikel 23 Absatz 1 FMV findet sich in Anhang 2.

2Die Nomenklatur der Zusatzstoffgruppen ist in Anhang 6.1 enthalten.

Art. 17 Kennzeichnungsvorschriften für Zusatzstoffe und Vormischungen

Zusätzlich zu den in Artikel 34 Absatz 1 FMV genannten Informationen müssen auf der Verpackung oder dem Behältnis eines Zusatzstoffes oder einer Vormischung mit einem Zusatzstoff aus einer in Anhang 8.5 aufgeführten Funktionsgruppe, die im genannten Anhang enthaltenen Informationen sichtbar, deutlich lesbar und unzerstörbar angegeben sein.

4. Kapitel Unerwünschte Stoffe in der Tierernährung

Art. 18 Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln

1Die Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln sind in Anhang 10 Teil 1 aufgeführt.

2Die Aktionsgrenzwerte für unerwünschte Stoffe und die spezifischen Massnahmen, die im Fall einer Überschreitung der Auslösewerte in Futtermitteln getroffen werden müssen, sind in Anhang 10 Teil 2 aufgeführt.

5. Kapitel Vorschriften für die Futtermittelhygiene

Art. 19 Besondere Pflichten

1Hinsichtlich der anderen Tätigkeiten als jener auf Stufe der Futtermittelprimärproduktion einschliesslich des Mischens von ausschliesslich für den Bedarf des eigenen landwirtschaftlichen Betriebs bestimmten Futtermitteln unter Verwendung von Zusatzstoffen oder von Zusatzstoffe enthaltenden Vormischungen, mit Ausnahme