Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/39: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) · 6 Seiten

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Artikel 8 ENSI

Absatz 1 Bst. b

Die Beratung von Kantonen, Regionen und Gemeinden erfolgt auf Anfrage durch Mitwirkung bei der Ausbildung von:

- Zivilschutzangehörigen in Kursen des Labors Spiez

- Angehörigen von Gemeindeführungsstäben bzw. regionalen Führungsstäben in den Kantonen

Ebenfalls beratend wirkt das ENSI bei der Ausarbeitung von Merkblättern für die Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall mit.

Absatz 2

Legt für den Ereignisfall zusätzlich zu Art. 15 Abs. 4 der VEOABCN die Aufgaben des ENSI fest.

Artikel 9 MeteoSchweiz

Absatz 1

Durch den Wegfall der Meteotürme bei den Kernkraftwerken benötigt das ENSI für seine Ausbreitungs- und Dosisprognosen in den Zonen 1 und 2 entsprechende Wetterdaten, d. h. Prognosedaten für Windfelder und Niederschläge.

Absatz 2

Zur Ermittlung des Gebietes des Auftreffens der radioaktiven Wolke am Boden bei einer grossflächigen Ausbreitung über die Zone 2 hinaus erstellt die MeteoSchweiz bzw. in einer besonderen und ausserordentlichen Lage das VBS die entsprechenden Ausbreitungsprognosen. Darauf basierend organisiert das BABS entsprechende Messungen durch die Messorganisation zur Bestimmung der Kontamination.

Artikel 10 BABS

Die Aufgaben des BABS werden auf Planung und Vorbereitung beschränkt. Im Einsatz werden die Aufgaben des BABS vorwiegend durch die Nationale Alarmzentrale (NAZ) wahrgenommen. Die Aufgaben des BABS sind in der VEOABCN, diejenigen der NAZ in der VNAZ (SR 520.18) festgelegt.

Bst. a

Durch die Neuausrichtung der KomABC auf strategische Schwerpunkte übernimmt das BABS die Zuständigkeit für bestehende und neu zu erstellende Arbeitsunterlagen der KomABC und gibt diese als Richtlinien des BABS heraus.

Bst. b

Die Beratung von Kantonen, Regionen und Gemeinden erfolgt auf Anfrage durch Mitwirkung bei der Ausbildung von:

- Zivilschutzangehörigen in Kursen des BABS

- Angehörigen von Gemeindeführungsstäben bzw. regionalen Führungsstäben in den Kantonen

Ebenfalls beratend wirkt das BABS bei der Ausarbeitung von Merkblättern für die Bevölkerung über das Verhalten im Ereignisfall mit.

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