Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/55: Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II) · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

3.2 Vorlage II

Kantone:

FR, JU, LU, NE, UR, SZ, TI und ZH gehen davon aus, dass die gestützt auf das UNO-Instrument gestellten zusätzlichen Ersuchen ausländischer Behörde um Rückverfolgung mehr Arbeit für die Zentralstelle Waffen und die kantonalen Waffenbüros bedeuten werden. Diese Kantone gehen darin einig, dass sich der Mehraufwand nur schwer abschätzen lasse. NE geht von etwa zehn zusätzlichen Arbeitsstunden aus. FR möchte die Kostenaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen detailliert geregelt wissen. JU wüsste es zu schätzen, würde der zu erwartende Mehraufwand geklärt werden, so dass der Abgabenbetrag entsprechend dem Mehraufwand angepasst werden könnte. SO findet, dass die Ausführungen unter Ziffer 6.2 des erläuternden Berichts hinsichtlich des Mehraufwandes für die kantonalen Waffenbüros in Widerspruch ständen zum Umstand, dass die Zentralstelle Waffen die internationalen Ersuchen beantwortet.

Lediglich einige wenige Kantone äussern sich zur Verlängerung der Frist für die Aufbewahrung von Daten. Einzig LU und NW verlangen eine längere Frist, wobei sich NW für eine Frist von fünfzig Jahren ausspricht. Die Aufbewahrungsdauer von zwanzig Jahren sei zu kurz bemessen, um die Historie einer Waffe nachweisen zu können.

Politische Parteien:

Ausser der SVP, die die Vorlage II als Ganzes ablehnt, sind alle Parteien damit einverstanden. Für die SVP ist es nicht nachvollziehbar, weshalb «für Schweizer Bürger die Richtlinien für das Waffentragen immer strenger werden, während ausländische Grenzschutzmitarbeitende von der Bewilligungspflicht für das Tragen von Feuerwaffen im schweizerischen Staatsgebiet befreit werden sollen». Die SP hingegen erachtet die Gesetzesänderung als geringfügig, zumal die eidgenössischen Räte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereits mehrfach beschlossen haben.

Die SVP hält die geplante Verlängerung der Frist für die Aufbewahrung von Daten über die Ab- und Rückgabe von Ordonanzwaffen als «sinnlos und völlig überrissen». Anders die SP: Sie fordert, die Frist für die Aufbewahrung dieser Daten sei auf fünfzig Jahre zu verlängern und sämtliche Mutationen müssten nachgeführt werden.

Organisationen:

Der SGV, das CP und die CVAM sind davon überzeugt, die Zahl der ausländischen Rückverfolgungsersuchen werde durch das UNO-Rückverfolgungsprotokoll zunehmen. Dies bedeute für die Zentralstelle Waffen und die kantonalen Waffenbüros einen Mehraufwand. Der SGV stellt die Frage nach den finanziellen Folgen und den mikroökonomischen Auswirkungen auf das Gewerbe.