Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/68: Revision der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) · 12 Seiten
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nehmen angestellt sind, steigt an und damit nimmt auch die Schwierigkeit der Aufrechterhaltung einer Mindestfahrpraxis zu. Deshalb müssen in Zukunft auch Prüfungsexperten und –expertinnen nach Absatz 1 Bst. d. die Hälfte der Mindestfahrpraxisstunden entsprechend der Kategorie erfüllen.
Art. 70 Vollzug
Die Verordnungsänderung führt auch zu Anpassungen der Richtlinien Fähigkeits- und periodischen Prüfungen, Prüfungsexperten, Vertrauensärzten und Vertrauens-Psychologen.
Art. 72 Übergangsbestimmungen
Die Strassenbahnführenden sowie die Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen sind bereits in die Durchführungspflicht der Fähigkeits- und periodischen Prüfungen nach der VTE 2003 eingebunden. Die Ausstellung des Führerscheins kann demzufolge mit der ab dem 1.1.2010 anfallenden Periodizitäten der nächsten Prüfungen erfolgen.