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Vernehmlassung 2009/68: Revision der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) · 31 Seiten

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742.141.142.1 Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)

vom xx. November 2009

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation,

gestützt auf die Artikel 6, 8 Absatz 5 und 9 Absätze 3 und 4 der Verordnung vom

xx. November 20091 über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV),

verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt:

a. die Zulassung von Personen zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnunternehmen;

b. die Ernennung der Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen;

c. die Ernennung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen;

d. die Ernennung der Vertrauenspsychologen und Vertrauenspsychologinnen.

Art. 2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 19572 (EBG) unterstehenden Eisenbahnen.

1 SR 742.141.x

2 SR 742.101