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Vernehmlassung 2009/68: Revision der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) · 31 Seiten
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742.141.142.1 Verordnung des UVEK über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)
vom xx. November 2009
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation,
gestützt auf die Artikel 6, 8 Absatz 5 und 9 Absätze 3 und 4 der Verordnung vom
xx. November 20091 über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt:
a. die Zulassung von Personen zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnunternehmen;
b. die Ernennung der Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen;
c. die Ernennung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen;
d. die Ernennung der Vertrauenspsychologen und Vertrauenspsychologinnen.
Art. 2 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 19572 (EBG) unterstehenden Eisenbahnen.
1 SR 742.141.x
2 SR 742.101