Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/77: Revision der AGB des Bundes für Informatikleistungen (rev. IT-AGB) · 133 Seiten

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Die neue Schutzrechtsregelung sei für IT-Dienstleister ausserordentlich nachteilig, insbesondere wenn sie eigene vorbestehende Rechte einbringen würden. Das geistige Eigentum sei eines der wichtigsten Arbeitsmittel des IT-Dienstleisters.

Die betragsmässige Verdoppelung der Konventionalstrafen und deren Anwendungsfälle, die neue Festlegung der Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit (doppelter Vertragswert), der Verzicht auf den Ausschluss einer Haftung für indirekten Schaden und entgangenen Gewinn, die Möglichkeit Lizenzen weiterzuverkaufen oder für den Betrieb redundanter Systeme zu kopieren und die defaultmässige Pflicht, bei Werkverträgen den Quellcode liefern zu müssen, stellen für die Anhörungsteilnehmer kommerzielle Verschärfungen dar, welche nicht akzeptabel seien. Diese hätten einen unmittelbaren Einfluss auf den Preis und seien daher weder im Interesse der Lieferantin noch des Bundes oder der Steuerzahler.

Für KMU sei die Akquisition von Aufträgen des Bundes ohnehin zu aufwändig, da die Transaktionskosten bis zum Vertragsabschluss im Vergleich zu den zu erzielenden Preisen und Margen zu hoch sei. Neben den Normen in Gesetz und Verordnung sei die Gestaltung der AGB ein Faktor, welcher die Höhe der Transaktionskosten bestimme. Bereits heute wollten daher nur noch rund die Hälfte der mittleren und grösseren ICT-KMU mit dem Bund ins Geschäft kommen. Die Reduktion und Konsolidierung der Normen durch die Revision der IT-AGB wird daher begrüsst. Die IT-AGB müssten sich aber noch viel näher am Obligationenrecht orientieren. Bei zusätzlichen Belastungen durch die neuen IT-AGB würden weitere KMU auf Geschäfte mit dem Bund verzichten (Swiss ICT Pool).

Schliesslich sei eine Zusicherung des damaligen Delegierten des ISB aus dem Jahr 2004, wonach der SWICO in einem transparenten Prozess in einer paritätischen Kommission an der Revision mitarbeiten könne, nicht eingehalten worden. Vereinzelte Anhörungsteilnehmer (SWICO, Swissmem, Accenture) möchten nun in einen weitergehenden Dialog mit dem Fachausschuss treten, um die Marktakzeptanz der IT-AGB erreichen zu können und die Feinabstimmung gemeinsam vorzunehmen.

2. Detaillierte Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmer

Siehe Beilagen 1-4

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Beilagen:

1. Stellungnahmen zu den AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware

2. Stellungnahmen zu den AGB die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware

3. Stellungnahmen zu den AGB für Informatikdienstleistungen

4. Stellungnahmen zu den AGB für Kauf und Wartung von Hardware