Vorlage AGB Werkverträge

Vernehmlassung 2009/77: Revision der AGB des Bundes für Informatikleistungen (rev. IT-AGB) · 9 Seiten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware

A GEMEINSAME EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1 Gegenstand und Geltung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von

Werkverträgen im Informatikbereich sowie die Pflege von Individualsoftware.1

1.2 Wer dem Besteller ein Angebot einreicht (Lieferantin), akzeptiert damit vorliegende AGB, soweit in der Offer-

tanfrage keine Abweichungen vorgesehen sind. Änderungen und Ergänzungen vorliegender AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2 Angebot

2.1 Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anderes

vermerkt ist.

2.2 Das Angebot wird gestützt auf die Offertanfrage des Bestellers erstellt. Weicht das Angebot von der Offer-

tanfrage oder den AGB des Bestellers ab, so wird im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen.

2.3 Die Lieferantin weist in der Offerte die Mehrwertsteuer separat aus.

2.4 Das Angebot ist während der in der Offertanfrage genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende

Angabe, so gilt eine Frist von 3 Monaten ab Offerteingang.

3 Einsatz von Mitarbeitenden

3.1 Die Lieferantin setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende für die Leistungserbrin-

gung ein. Sie ersetzt Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen oder gefährden. Sie beachtet dabei insbesondere das Interesse des Bestellers an Kontinuität.

3.2 Die Lieferantin setzt nur Mitarbeitende ein, die über die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen

Bewilligungen verfügen.

3.3 Die Parteien geben sich schriftlich Name und Funktion der für die Erstellung des Werks eingesetzten

Schlüsselpersonen bekannt.

3.4 Die Lieferantin tauscht die eingesetzten Schlüsselpersonen nur mit schriftlicher Zustimmung des Bestellers

aus. Der Besteller wird die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern.

3.5 Die Lieferantin hält die betrieblichen Vorschriften des Bestellers ein, insbesondere die Sicherheitsbestim-

mungen und die Hausordnung. Der Besteller gibt die notwendigen Informationen rechtzeitig bekannt. Die Lieferantin überbindet diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten und beigezogene Dritte.

3.6 Die Bestimmungen der vorliegenden Ziffer 3 gelten auch für weiteres von der Lieferantin für die Vertragser-

füllung eingesetztes Personal, namentlich für freie Mitarbeitende.

4 Beizug Dritter

4.1 Die Lieferantin darf für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) nur mit

vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Bestellers beiziehen. Sie bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.

4.2 Eine Substitution ist vorbehältlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung ausgeschlossen.

1 Für die Beschaffung von Standardsoftware und die Pflege derselben gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware“ - 1 –