Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/84: Revision der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD) · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 3/35/35-07

Auch MeteoSchweiz begrüsst die Anstrengungen, die Rahmenbedingungen für die Flugsicherungsrechnung anzupassen und mit klareren Regeln zu versehen.

Aerosuisse, die Airport Buochs AG, die Pilatus Flugzeugwerke AG, Skyguide und der VSF unterstützen die Übernahme der Ertragsausfälle der Skyguide in den grenznahen Lufträumen durch den Bund.

Unique begrüsst die Vorlage im Allgemeinen und im Besonderen die Aufhebung des bisherigen Briefmarkenprinzips im Bereich der An- und Abflugsicherungsgebühren und erwartet davon eine Senkung der An- und Abflugsicherungsgebühren auf den Landesflughäfen.

Die SIAA ist, vorbehältlich einzelner artikelbezogener Kommentare, mit dem Verordnungsentwurf grundsätzlich einverstanden.

Die MeteoSchweiz äussert Bedenken in Bezug auf die Folgen der Revision für die Organisation der Flugsicherung auf den Regionalflugplätzen und hat gewisse Befürchtungen, dass sie zukünftig mit mehreren Flugplätzen gesonderte Verhandlungen über die Flugsicherungsgebühren wird führen müssen. Weiter äussert die MeteoSchweiz terminliche Probleme in Bezug auf die intern geplante Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung.

Die MeteoSchweiz verlangt zudem eine Klärung der Zuordnung im Rahmen der VFSD von Flugplätzen mit gemischtem zivilem und militärischem Verkehr und listet Locarno beispielhaft auf.

Die Aerosuisse, zusammen mit dem Engadin Airport und der MeteoSchweiz, verlangt die Berücksichtigung der durch den Engadin Airport erbrachten Flugsicherungsdienste im Verordnungsentwurf.

Der VSF weist darauf hin, dass nebst den im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Finanzierungsbestimmungen auch andere Artikel der VFSD einer Anpassung bedürfen. Der VSF ist zudem der Ansicht, dass der gegenwärtige Verordnungsentwurf grundsätzlich zu komplex ist.

Die MeteoSchweiz verlangt, dass die wichtigsten Begriffe in einem Glossar in die Erläuterungen aufgenommen und bestimmte terminologische Unklarheiten geklärt werden.

Aufgrund des engen Bezuges des Flugplatzes Altenrhein mit dem Nachbarland Österreich wäre Österreich gemäss dem Flugplatzes Altenrhein zwingend in die Vernehmlassung mit einzubeziehen, da der Vollzug des Staatsvertrages in Frage gestellt werden könnte.

Die Airport Buochs AG und die Pilatus Flugzeugwerke AG werfen die Frage auf, weshalb die Standortkantone der Flugplätze nicht in die Anhörung zur Verordnungsrevision miteinbezogen worden sind.

Liberalisierung der Dienstleistungserbringung

Gemäss Aerosuisse muss es das Ziel der Verordnungsrevision sein, dass zukünftig eine leistungsfähige Flugsicherungsinfrastruktur zu international wettbewerbsfähigen Gebühren angeboten werden kann.

In diesem Zusammenhang verlangen Aerosuisse, der Flugplatz Altenrhein und der VSF,

dass die Regionalflugplätze zukünftig die Wahl haben sollen, welcher Dienstleister auf ihrem Platz für die Flugsicherung zuständig sein soll und welche Dienstleistungen zu welchen Kosten angeboten werden sollen. Damit soll die Luftraumstruktur und die Luftraumbewirtschaftung optimiert und die damit zusammenhängenden Kosten minimiert werden.