Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/84: Revision der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD) · 17 Seiten

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ERLÄUTERUNGEN ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DEN FLUGSICHERUNGSDIENST (VFSD)

1. Hintergrund

Im Rahmen der Teilrevision 1 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) werden unter anderem zwei neue Artikel in das Gesetz aufgenommen, die sich direkt auf Fragestellungen betreffend die Finanzierung von Flugsicherungsdienstleistungen1 beziehen. Zum einen handelt es sich um Artikel 49 (Aufhebung des „Briefmarkenprinzips“ im Bereich der An- und Abflugsicherungsgebühren), zum anderen um Artikel 101b (Teilweise Übernahme der Ertragsausfälle der Skyguide für delegierte Flugsicherungsleistungen im Ausland durch den Bund). Die entsprechenden Artikelentwürfe sowie die diesbezüglichen Ausschnitte aus der vom Bundesrat zu Handen des Parlaments verabschiedeten Botschaft sind in Anhang 1 zu diesen Erläuterungen aufgeführt.

Die erwähnten Artikel des LFG-Entwurfes (E-LFG) müssen auf Verordnungsstufe umgesetzt und konkretisiert werden. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) anzupassen.

Im Weiteren wird voraussichtlich Ende 2010 die EG-Verordnung 1794/20062 in den Anhang zum bilateralen Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG3 aufgenommen, die Vorschriften zur Bemessung und Festlegung von Flugsicherungsgebühren beinhaltet. Mit der vorliegenden Verordnungsrevision wird dem Inkrafttreten dieses EG-Erlasses in der Schweiz Rechnung getragen.

2. Übersicht über die Änderungen

Die Revision führt zu einer Überarbeitung von Teilen des bisherigen 2. Abschnittes (geändert werden die bestehenden Artikel 9 bis 11) sowie zu einer vollständigen Überarbeitung des bisherigen 3. Abschnittes der VFSD. Die neue Gliederung der VFSD sieht wie folgt aus:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (bis auf neue Gliederungstitel unverändert)

2. Kapitel: Die Skyguide (neu nur noch bis und mit Artikel 8 der bisherigen Fassung; zu-

dem neuer Gliederungstitel)

3. Kapitel: Finanzierung der Flugsicherung (neu)

1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

2. Abschnitt: Finanzierung der Streckenflugsicherungsdienste

3. Abschnitt: Finanzierung der An- und Abflugsicherungsdienste auf den Flugplätzen der Kategorie I (Landesflughäfen)

4. Abschnitt: Finanzierung der An- und Abflugsicherungsdienste auf den Flugplätzen der Kategorien II und III

5. Abschnitt: Befreiung von den Flugsicherungsgebühren

6. Abschnitt: Festlegung und Genehmigung von Flugsicherungsgebühren

7. Abschnitt: Finanzierung der Flugsicherung für militärische Flüge

8. Abschnitt: Rechnungsstellung für die Flugsicherungsdienste

9. Abschnitt: Schweizerische Flugsicherungsrechnung

4. Kapitel: Schlussbestimmungen

1 Für die in der VFSD verwendeten Begriffe sind die Definitionen gemäss Verordnung (EG) 549/2004 anwendbar. Dementsprechend fallen unter den Betriff „Flugsicherungsdienste“ einerseits die Flugverkehrsdienste (d. h. die eigentliche Flugverkehrskontrolle oder in Englisch „Air Traffic Services“), andererseits aber auch bspw. der Flugwetterdienst oder Navigationsdienste. 2 Verordnung (EG) Nr. 1794/2006 der Kommission vom 6. Dezember 2006 zur Einführung einer gemeinsamen Gebührenregelung für Flugsicherungsdienste; ABl. L 341 vom 7.12.2006, S. 3–16. 3 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68)